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Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne

Die neue COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung (COVID-19-VbV) trat mit 1. August 2022 in Kraft.

Die verpflichtende Corona-Quarantäne (Absonderung gemäß Epidemiegesetz) ist aus diesem Grund ab diesem Zeitpunkt weggefallen und ist durch die so genannte „Verkehrsbeschränkung“ ersetzt worden. Das bedeutet, dass Personen mit positivem COVID-19-Test zwar ihren Wohnbereich verlassen dürfen, allerdings zwingend eine FFP2-Maske tragen müssen.


Je nachdem, ob Symptome bzw. welche Symptome die Mitarbeiter*innen aufweisen, kann die Corona-Infektion zu einem Krankenstand führen.
Symptomlose nicht krankgeschriebene corona-infizierte Mitarbeiter*innen, die durchgehend FFP2-Masken tragen, können lt. COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung grundsätzlich normal ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen.

 

Team Pfarrcaritas-Kinderbetreuungseinrichtung
 

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