Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne
Die verpflichtende Corona-Quarantäne (Absonderung gemäß Epidemiegesetz) ist aus diesem Grund ab diesem Zeitpunkt weggefallen und ist durch die so genannte „Verkehrsbeschränkung“ ersetzt worden. Das bedeutet, dass Personen mit positivem COVID-19-Test zwar ihren Wohnbereich verlassen dürfen, allerdings zwingend eine FFP2-Maske tragen müssen.
Je nachdem, ob Symptome bzw. welche Symptome die Mitarbeiter*innen aufweisen, kann die Corona-Infektion zu einem Krankenstand führen.
Symptomlose nicht krankgeschriebene corona-infizierte Mitarbeiter*innen, die durchgehend FFP2-Masken tragen, können lt. COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung grundsätzlich normal ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Team Pfarrcaritas-Kinderbetreuungseinrichtung
