Lockerungen der Corona-Maßnahmen!
Es gibt keine expliziten gesetzlichen Regelungen mehr in Bezug auf verpflichtende Testungen oder das Tragen von Masken. Die Verpflichtung zur Erbringung des 3 G Nachweises für das Personal ist auch entfallen. Die Zusammenarbeit mit externen Partnern kann schon seit 28. Februar wieder stattfinden.
Die Besuchspflicht für kindergartenpflichtige Kinder ist seit 7. März wieder aufrecht.
Die Omikron-Variante des Corona-Virus ist besonders ansteckend und durch die aktuell hohen Infektionszahlen insgesamt besteht derzeit ein hohes Ansteckungsrisiko, weshalb bei allen Aktivitäten das Infektionsrisiko so gering als möglich gehalten werden soll.
Team Pfarrcaritas-Kinderbetreuungseinrichtung
