Bildungsampel rot
Link zur Corona-Ampel:
https://www.lsr-ooe.gv.at/home-die-bildungsdirektion/
In dieser Ampelphase wird ab 15. Februar 2021 daher für den Betrieb von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen Folgendes vorgesehen:
- Die Kindergartenpflicht ist aufrecht. Seit 15. Februar besteht auch während der Ampelfarbe „rot“ Kindergartenpflicht für Kinder im letzten Kindergartenjahr. Hier änderte sich die Vorgehensweise aufgrund der neuen Vorgaben des Bildungsministeriums.
- Feste und Veranstaltungen sollten nur innerhalb der Gruppe stattfinden.
- Zugang für externe Personen soll nur eingeschränkt möglich sein,
- Eltern während der Eingewöhnungszeit ihrer Kinder mit FFP2-Maske,
- LogopädInnen, PraktikantInnen, usw.
Diese MitarbeiterInnen führen in Anlehnung an die Berufsgruppen-Testungen spätestens alle 7 Tage bei dazu befugten Stellen einen Covid-Test durch.
Auf Grund der Festlegung der Bildungsampel auf die Ampelfarbe „rot“ bitten wir alle Eltern weiterhin um Verständnis, dass die Kinder nur beim Eingang abgeholt werden können und dass beim Betreten unserer Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen ist.
Team Pfarrcaritas-Kinderbetreuungseinrichtung
