Kindergartenpflicht
Das bedeutet unter anderem, dass ab 18. Mai grundsätzlich auch die Kindergartenpflicht wieder aufrecht ist. Besonders Kinder vor dem Schuleintritt profitieren von der gezielten Förderung im Kindergarten. Der Übergang vom Kindergarten in die Schule soll daher auch in Zeiten von Corona bestmöglich gelingen.
Auf Grund der aktuellen Situation gilt jedoch ein Fernbleiben von kindergartenpflichtigen Kindern trotzdem nach wie vor als entschuldigt. Wegen des außergewöhnlichen Ereignisses der Pandemie wird laut Oö KBBG § 3a Abs. 4 Z. 2 die Kindergartenpflicht ausgesetzt, so wie dies auch bei der Schulpflicht gehandhabt wird.
Eine Mitteilung der Eltern an ihre jeweilige gruppenführende Pädagogin reicht als Nachweis in diesem Zusammenhang aus.
Team Pfarrcaritas-Kinderbetreuungseinrichtung