Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Hauptmenü schließen
  • Umsetzung Pfarrstruktur
  • Grundlagen und Ergebnisse
  • FAQ
Hauptmenü ein-/ausblenden Startseite Suche ein-/ausblenden Barrierefreiheit-Einstellungen ein-/ausblenden
Barrierefreiheit Einstellungen
Schriftgröße
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
Kontrasteinstellungen
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
Inhalt:
Mon 19.05.25

Änderung im Diözesangesetz ermöglicht weitere Schritte in der Pfarrstrukturreform

Änderung im Diözesangesetz

Aufgrund einer von Bischof Manfred Scheuer im Diözesangesetz vorgenommenen Änderung können in weiterer Folge auch jene Dekanate als neue Pfarren kirchenrechtlich gegründet werden, bei denen es Rekurse gibt.

Zur Erinnerung: Bei der Pfarrstrukturreform werden bei der Errichtung einer neuen Pfarre die bisherigen Pfarren in einem Dekanat per Dekret des Bischofs aufgehoben und als Pfarrteilgemeinden (kurz: „Pfarrgemeinden“) zu einer neu errichteten Pfarre fusioniert. Wie bereits bekannt, wurde das Inkrafttreten der Aufhebungs- und Fusionsdekrete für die Dekanate Andorf, Frankenmarkt, Kremsmünster und Ried – sie sind 2022 als „Gruppe 2“ in den Umsetzungsprozess gestartet – aufgrund einer diözesanen Regelung von Bischof Dr. Manfred Scheuer im Dezember 2024 ausgesetzt, weil einzelne Personen oder Gruppen Rekurse erhoben haben. Das bedeutet, sie haben bei Bischof Manfred Scheuer um Rücknahme der Fusionierung ersucht. Daraufhin wurde mit allen das persönliche Gespräch gesucht. Bischof Scheuer hat anschließend in einem ausführlichen Brief begründet, warum er dieser Bitte um Rücknahme der Fusionierung nicht entsprochen hat. In der Folge haben einige eine Beschwerde (Rekurs) in Rom eingereicht.

 

Für das Jahr 2025 wurde eine Vorgangsweise erarbeitet, um im Sinne der bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen arbeitsfähig zu bleiben und in Richtung der neuen Struktur zu agieren.

 

Die Steuergruppe für die Umsetzungsprozesse hat am 15. Jänner 2025 an Bischof Dr. Manfred Scheuer die Bitte gerichtet, die diözesan festgelegte aufschiebende Wirkung der Rechtskraft aller Dekrete, wenn auch nur ein einziger Rekurs gegen eines der Aufhebungs- bzw. Fusionierungsdekrete eines Dekanates eingereicht wurde, aus dem geltenden § 1 der „Ordnung der Pfarren in der Diözese Linz“ zu streichen. Die Begründung: Dieser rechtliche „Schwebezustand“ ist für alle Betroffenen höchst belastend. Die negativen pastoralen Folgen bei weiterem Zuwarten ohne zeitliche Perspektive wiegen schwerer als die Möglichkeit, dass im Nachhinein noch eine Entscheidung der römischen Kurie bezüglich der Beschwerden mit zu berücksichtigen ist.

 

Nach Beratung im bischöflichen Konsistorium am 4. März 2025 hat dieses Gremium (ebenso wie später der Priesterrat) Bischof Manfred Scheuer empfohlen, die entsprechende Änderung des Diözesangesetzes vorzunehmen. Der Diözesanbischof hat aufgrund dieser Empfehlung schon im März ein diesbezügliches Dekret unterzeichnet und das römische Dikasterium für den Klerus darüber informiert. Die Gesetzesänderung tritt mit der Veröffentlichung im Linzer Diözesanblatt (LDBl 171, Nr. 3, Mai 2025) in Kraft.

 

Aufgrund dieser veränderten Rechtslage ist es möglich und wurde Bischof Manfred Scheuer auch vorgeschlagen, ehestmöglich die in ihrer Rechtswirksamkeit vorübergehend ausgesetzten Dekrete in gestufter Weise erneut in Kraft zu setzen. Von Bischof Manfred Scheuer ist somit vorgesehen, die entsprechenden Dekrete für die Pfarren der Dekanate Andorf, Frankemarkt, Kremsmünster und Ried im Innkreis mit 1. Juli 2025 rechtswirksam werden zu lassen. Das bedeutet: Aufgrund der vorgenommenen bischöflichen Gesetzesänderung kann die Errichtung der neuen Pfarren in diesen Dekanaten mit 1. Juli 2025 auch bei offenem Vorliegen einzelner Beschwerden bereits verwirklicht werden. Die weiteren konkreten Vorbereitungen dazu sowie die Planung der Amtseinführungen können daher umgehend erfolgen.

 


Die bisherigen Schritte im Überblick

 

Bei der Pfarrstruktur sollen bis 2028 aus bisher 39 Dekanaten 39 neue Pfarren werden, die jeweils aus mehreren Pfarrteilgemeinden bestehen. Die 39 Dekanate werden in sechs Gruppen in die neue Struktur überführt, mit einer Vorbereitungszeit von jeweils eineinhalb Jahren.

 

Im Herbst 2021 starteten die fünf Dekanate Linz-Nord, Braunau, Weyer, Schärding und Eferding als „Pioniere“ in den Prozess. Am 18. Oktober 2022 wurden die ersten 51 Dekrete erlassen, mit denen 51 Pfarren mit 1. Jänner 2023 zu nunmehr fünf neuen Pfarren fusioniert wurden. Da es keine Rekurse gab, erfolgte mit 1. Jänner 2023 die kirchenrechtliche Gründung der fünf neuen Pfarren Urfahr, Braunau, Ennstal, Schärding und EferdingerLand.

 

Im Herbst 2022 starteten die Dekanate Andorf, Frankenmarkt, Gallneukirchen, Kremsmünster, Ried im Innkreis, Steyr und Traun („Gruppe 2“) in den Prozess. Mit 29. September 2023 wurden die nächsten 103 Dekrete erlassen, durch die – ursprünglich mit Rechtskraft vom 1. Jänner 2024 – weitere 103 Pfarren zu sieben neuen Pfarren fusioniert werden sollten. Das konnte bezüglich 44 Pfarren, die zu 3 neuen Pfarren (Mühlviertel-Mitte, Steyr und TraunerLand) uniert wurden, umgesetzt werden. Aus 8 der 59 übrigen Pfarrteilgemeinden haben Einzelpersonen oder auch einige Gruppen gemeinsam Rekurse beim Heiligen Stuhl eingebracht, wie dies – in kirchlichen ähnlich wie in staatlichen Verfahren – auch rechtmäßig möglich ist.

 

Im September 2024 wurden für die Dekanate Andorf, Frankenmarkt, Kremsmünster und Ried die Aufhebungs- und Errichtungsdekrete nach einem Hinweis des römischen Dikasteriums für den Klerus neu ausgestellt. Zu den neuerlichen Rekursen gegen die Dekrete ist noch keine Stellungnahme aus Rom eingelangt.

 

Bis zur Herstellung der Rechtssicherheit durch eine Entscheidung des zuständigen Dikasteriums für den Klerus wurde nach der bisherigen diözesanen Rechtslage das Inkrafttreten der pfarrlichen Fusions-Dekrete für die 4 betroffenen Dekanate Andorf, Frankenmarkt, Kremsmünster und Ried im Innkreis von Bischof Manfred Scheuer bis auf Weiteres ausgesetzt.

 

Aufgrund der vorgenommenen bischöflichen Gesetzesänderung vom März 2025, die mit der Veröffentlichung im Linzer Diözesanblatt (LDBl 171, Nr. 3, Mai 2025) in Kraft tritt, kann die Errichtung der neuen Pfarren auch in diesen Dekanaten mit 1. Juli 2025 auch bei offenem Vorliegen einzelner Beschwerden bereits verwirklicht werden. 

 


Allgemeine Informationen zur Pfarrstrukturreform

 

Das Umsetzungskonzept der Pfarrstrukturreform sieht 39 „Pfarren“ vor, die aus mehreren Pfarrteilgemeinden mit ihren historischen lokalen Rechtsträgern „Pfarrkirche“ und „Pfarrpfründe“ bestehen. Damit soll sowohl die Zusammengehörigkeit innerhalb des pastoralen Raumes einer Pfarre bewusst gemacht als auch die konkrete Beheimatung und Verantwortung in einer konkreten Gemeinschaft vor Ort zum Ausdruck gebracht werden. Die Pfarrteilgemeinden werden daher zwar eine weitgehende Selbstständigkeit (auch finanzieller Art) für ihren Bereich bewahren können, zugleich profitieren sie vom größeren Ganzen der Pfarre und der Zusammenarbeit der Seelsorgeverantwortlichen. Die gemeinsame Erarbeitung pastoraler Schwerpunkte in einem pfarrlichen Pastoralkonzept konkretisiert das Wirksamwerden von Kirche in Verkündigung, Gottesdienst, Diakonie und Gemeinschaft in der Pfarre und den Pfarrgemeinden.

 

Geleitet werden die Pfarren von jeweils einem Pfarrer in Zusammenarbeit mit zwei Vorständ:innen für pastorale und wirtschaftliche Angelegenheiten (Pastoral- und Verwaltungsvorständ:innen). Wesentlich bleibt dabei weiterhin die Mithilfe und Leitungsverantwortung in unterschiedlichen Aufgabenbereichen von Priestern, Ständigen Diakonen sowie haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort in den Pfarrgemeinden bzw. im pastoralen Handlungsraum der Pfarre. Erreichbarkeit, Seelsorge, Glaubenszeugnis und sozialer Einsatz sollen durch eine bessere Koordination und Aufgabenbeschreibung langfristig für alle Pfarrteilgemeinden sichergestellt werden.

 

Ziel der neuen Struktur ist es vor allem, einen unterstützenden Rahmen für eine inhaltliche, an der Botschaft Jesu orientierte Neuausrichtung der Christinnen und Christen zu schaffen, damit Kirche im Sinne des Evangeliums auch weiterhin nah bei den Menschen und wirksam in der Gesellschaft ist. Bischof Manfred Scheuer im Diözesanblatt vom Mai 2021: „Kirchliche Strukturen sollen gute Rahmenbedingungen schaffen, damit Kirche als offene und positive Kraft in unserer Gesellschaft erlebbar ist.“

zurück

nach oben springen
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz



pfarrstruktur@dioezese-linz.at
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

Herrenstraße 19
4020 Linz
Ihr Kontakt zur
Diözese Linz
anmelden
nach oben springen