Bibel und Gotteslob: Urheberrechtliche Bestimmungen
Rechteinhaberin der deutschen Einheitsübersetzungen der Bibel sowie des Gotteslobes ist die Katholische Bibelwerk GmbH in Stuttgart (Kontaktinformationen: Impressum).
Nutzung von Texten aus der Bibel:
Zitate einzelner Verse oder kurzer Passagen mit Quellenangabe sind erlaubt (ohne Zustimmung der Rechteinhaberin). Was darüber hinausgeht, also das das Abschreiben, Bearbeiten oder Vervielfältigen längerer Passagen oder ganzer Abschnitte, bedarf der Zustimmung. Fragen Sie für eine Genehmigung bei der Katholischen Bibelwerk GmbH an (am einfachsten per E-Mail unter info@bibelwerk.de) und heben Sie die Genehmigung unbedingt auf.
Nutzung von Inhalten aus dem Gotteslob:
Lieder und Texte dürfen nur für den Gemeindegesang im Rahmen von Gottesdiensten bzw. kirchlichen Feierlichkeiten genutzt werden (Wandprojektion oder Auflegen von Gotteslobbüchern oder Feierheften). Für eine weitergehende Verwendung (Bearbeitung oder Veröffentlichung von Inhalten in Online-Medien oder Printprodukten) ist eine ausdrückliche Genehmigung durch die Katholische Bibelwerk GmbH erforderlich (Kontakt wie oben).
Es sind derzeit keine frei verwendbaren Ausgaben der Bibel bzw. des Gotteslobs bekannt, die eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder (Online-)Veröffentlichung ohne Beschränkung erlauben.
Vermeiden Sie Rechtsverletzungen und daraus möglicherweise resultierende Abmahnungen und Strafen und fragen Sie im Zweifelsfall beim Verlag an.