Dauer und Kosten eines Annullierungsverfahrens
Das kirchliche Gesetzbuch sieht für die Dauer des erstinstanzlichen Verfahrens eine Richtzeit von einem Jahr vor; besondere Umstände können die Prozessdauer aber (manchmal erheblich) verlängern.
Die Verfahrenskosten sind vom Antragsteller zu tragen und betragen zur Zeit pauschal EUR 300.- für das Verfahren in I. Instanz.
Die Kosten für ein (Berufungs-)Verfahren in zweiter Instanz betragen 250.- und sind von der berufenden Partei zu tragen. Darüber hinaus können u.U. noch Kosten für besondere Aufwendungen (wie z.B. Gutachten, Übersetzungen, Zeugengebühren) anfallen. Dank des Kirchenbeitrages ist es hierzulande möglich, die Kosten für dieses an sich personal- und zeitintensive Verfahren auf so niedrigem Niveau zu halten.
Auf eigenen Antrag wird darüberhinaus unter Nachweis entsprechender finanzieller Belastungen durch das Gericht ein Kostennachlass gewährt.