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Franz und Franziska Jägerstätter
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Chronologie zum Seligsprechungs- verfahren

Franziska Jägerstätter und Prälat Gottfried Schicklberger beim Sigelsetzen

4. - 6. November 1986

Bischof Aichern informiert die Bischofskonferenz über Franz Jägerstätter. Aufgrund des vorgelegten Gutachtens des Moraltheologen Prof. Alfons Riedl soll geprüft werden, ob die Einleitung eines Seligsprechungsprozesses von der zuständigen Kongregation empfohlen wird.

 

6. März 1988

Beratung im Konsistorium zur Causa Jägerstätter

 

27. Februar 1989

Bischof Maximilian Aichern konstituiert eine diözesane Vorbereitungsgruppe „Heiligsprechung" und beauftragt diese ausdrücklich, im Hinblick auf eine eventuelle später notwendige (aber vielleicht nicht mehr mögliche) Zeugeneinvernahme die Vorbereitung eines Fragenkataloges sowie die Durchführung von Befragungen und das Sammeln von Zeugenaussagen zu übernehmen. (Befragungen 1989-1996).

 

26. September 1992

Auftragsgemäß stellt Domdechant Gottfried Schicklberger im Domkapitel die Anfrage, ,,ob das Domkapitel bereit sei, das Amt eines ,Actors' zur Einleitung des Seligsprechungsprozesses für Franz Jägerstätter, dem ehemaligen Mesner von St. Radegund, der in Berlin hingerichtet wurde, zu übernehmen". Die Abstimmung ergab ein einstimmiges positives Votum.

 

29. September 1992

Der zuständige Dompropst Ludwig Kneidinger bestellt mit Zustimmung des Diözesanbischofs den Rektor des deutschsprachigen Priesterkollegs S. Maria dell' Anima in Rom, Dr. Johannes Nedbal, zum Postulator in der Causa F.J.

 

1. Oktober 1992

Der Postulator Dr. Johannes Nedbal ernennt Dompfarrer Kan. Mag. Johann Bergsmann zum Vize-Postulator.

 

16. Oktober 1992

Bischof Aicher stellt den Antrag an die Bischofskonferenz entsprechend den „Richtlinien für die Bischöfe bei den Erhebungen in Heiligsprechungsverfahren" von 1983 (Nr.11a), die eine Beratung mit den Bischöfen zumindest der Kirchenregion vorsieht: ,,Als Bischof von Linz ersuche ich um das erforderliche Votum der Bischofskonferenz für die Einleitung des Selig- und Heiligsprechungsverfahrens im Falle Jägerstätter".

 

4. - 6. November 1992

Die Bischofskonferenz bekundet einhellig ihre Zustimmung zur Einleitung des Seligsprechungsverfahrens.

 

10. Dezember 1992

Der aufgrund des Sterbeortes zuständige Bischof von Berlin, Kardinal Georg Sterzinsky, erklärt sich einverstanden mit der Verlegung der Kompetenz durch die Römische Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse zugunsten der Diözese Linz, da F.J. hier seinen Hauptlebensbereich hatte.

 

9. Mai 1993

Der vom Linzer Domkapitel bestellte Postulator Prälat Dr. Johannes Nedbal ersucht Bischof Aichern, ein formelles Seligsprechungsverfahren einzuleiten.

 

28. Mai 1993

Die Römische Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse bestimmt Bischof Maximilian Aichern zum zuständigen Bischof der Causa F.J.

 

9. August 1993 

Der Postulator für die Seligsprechung, Prälat Johannes Nedbal, ersucht am 50. Todestag Jägerstätters Bischof Maximilian Aichern um die formelle Eröffnung des Seligsprechungsprozesses und diözesanen Erhebungsverfahrens.

 

1. Juli 1994

Aufruf des Bischofs von Linz um Mitteilungen und Stellungnahmen zum Fall Jägerstätter.

 

1. September 1994

In Übereinstimmung mit den Richtlinien für Kanonisierungsverfahren errichtet Bischof Aichern noch vor Annahme des Gesuches (von Postulator Nedbal) und der damit verbundenen Einleitung des förmlichen Prozesses per Dekret eine Historisch-Theologische Kommission, die die verschiedenen Aspekte gründlich zu prüfen hatte.

 

1. November 1994

Aufruf um Stellungnahmen zu F. J. im Linzer Diözesanblatt

 

4. Juli 1995

Konstituierende Sitzung der Historisch-Theologischen Kommission

 

12. Februar 1997

Antrag auf Aufhebung des Feldurteils vom 6. Juli 1943 durch Franziska Jägerstätter als Ehefrau und Rosalia Sigi, Maria Dammer und Aloisia Maier als Töchter sowie der Staatsanwaltschaft I bei dem Landgericht Berlin.

 

10. März 1997

Die Historisch-Theologische Kommission übermittelt dem Bischof ihr Votum und befürwortet damit die Einleitung des Prozesses.

 

7. Mai 1997

Aufhebung des Feldurteils vom 6. Juli 1943 durch das Landgericht Berlin.

 

7. Oktober 1997

Diözesanbischof Aichern leitet offiziell den diözesanen Informativprozess zur Seligsprechung F.J. ein: ,,Auf Rat der Vorbereitungskommission hat sich Diözesanbischof Maximilian Aichern entschlossen - beispielhaft für viele weniger bekannte, die ein ähnliches Zeugnis gegeben haben, und in Anerkennung all jener, die das damit verbundene Leid mitgetragen haben - den offiziellen Informativprozess über Franz Jägerstätter in der Diözese Linz zu beginnen"

 

15. September 1998

Manfred Scheuer wird auf Vorschlag des Domkapitels als Aktor vom Diözesanbischof zum Vize-Postulator ernannt.
 

November 2000

Herausgabe der Gebetsnovene, erstellt von Vize-Postulator Professor Dr. Manfred Scheuer.

 

21. Juni 2001

Abschluss des Informativprozesses; der rund 750 Seiten umfassende Akt wird versiegelt und nach Rom weitergeleitet. Im Auftrag der Diözese Linz vertritt künftig der römische kirchliche Anwalt Dr. Andreas Ambrosi die Causa Jägerstätter als „Postulator" im Vatikan.

 

3. Oktober 2003

Bestätigung der Erhebungen 1989-1996 hinsichtlich ihrer kirchenrechtlichen Gültigkeit durch die Kongregation für die Selig- u. Heiligsprechungsprozesse.

 

23. März 2005

Abschluss der „Positio super martyrio" [erstellt von Andreas Ambrosi und Ambrosius Eszer]

 

31. März 2006

Sitzung der theologischen Berater (Congressus Peculiaris Consultorum Theologorum) über das Martyrium.

 

20. Februar 2007

Die Kardinäle und Bischöfe anerkennen in der Sessio Ordinaria, ,,dass der Diener Gottes Franz Jägerstätter aus Hass gegen den Glauben ermordet worden ist".
 

1. Juni 2007 

Papst Benedikt XVI. erklärt: ,,Das Martyrium des Diener Gottes Franz Jägerstätter, eines christgläubigen Laien, steht sicher und gewiss fest."

 

23. Oktober 2007

Papst Benedikt XVI. unterzeichnet das Dekret der Seligsprechung (Litterae Apostolicae).

 

26. Oktober 2007

Seligsprechungsfeier im Linzer Mariendom. Als Delegat von Papst Benedikt XVI. nimmt der Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, Kardinal Jose Saraiva Martins, die Seligsprechung im Namen des Papstes vor.

 

1. November 2007

Reliquie des Franz Jägerstätter wird im Kapellenkranz des Linzer Mariendomes in eine Stele eingesetzt. Die Stele steht beim Altar, der Maria- Königin der Märtyrer geweiht ist.
 

28. November 2007

Erste Messfeier im Gedenken an den neuen Seligen in Sankt Radegund mit den Bischöfen Ludwig Schwarz, Maximilian Aichern und Manfred Scheuer.
 

 

(Autorin: Monika Würthinger, erstmals erschienen in: Neues Archiv für die Geschichte der Diözese Linz, 12. Beiheft 2008, S. 5-10)

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