Die vorliegenden Richtlinien verstehen sich nicht als diözesane Vorschrift, sondern als Richtlinien, die als Gesprächsgrundlage für eine Vereinbarung zwischen Pfarre und Organisten bzw. Chorleiter dienen sollen.
Es kann im Einzelfall gute Gründe geben, über die vorgesehenen Richtsätze hinaus mehr an Vergütung vorzusehen. Es soll aber auch auf die Möglichkeit ehrenamtlicher Tätigkeit im kirchenmusikalischen Bereich verwiesen werden. Es ist auch zu überlegen, ob nicht eine pauschale Entlohnungsregelung sich für beide Seiten als günstiger erweist.
Der nachfolgende Vorschlag bezieht sich nicht auf hauptamtliche Anstellungen, die im Allgemeinen durch die diözesanen Dienst- und Besoldungsordnungen oder durch Sonderverträge (Domkirchen, kulturell besonders bedeutende Aufgaben) geregelt sind, sowie auf Sondervereinbarungen mit Musikern hinsichtlich von Aufführungen.
Die konkrete Regelung wird am besten im Einzelfall mit den zuständigen Fachleuten (Diözesanfinanzkammer) zu beraten sein.
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Organisten |
Chorleiter |
Gruppe A |
€ 30,- |
€ 30,- |
Gruppe B |
€ 25,- |
€ 25,- |
Gruppe C |
€ 20,- |
€ 20,- |
Gruppe D |
€ 15,- |
€ 15,- |
Für Trauungen und Begräbnisse gilt ein Zuschlag von 50 % bzw. Sonderregelungen.