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Do. 23.05.24

AKTUELLE INFORMATIONEN FÜR ANERKENNUNG für EHRENAMTLICHE

Information zur Auszahlung des Freiwilligenpauschales in Pfarren und Pfarrgemeinden und diözesane Empfehlungen

Information zur Auszahlung des Freiwilligenpauschales in Pfarren und Pfarrgemeinden und diözesane Empfehlungen

Die mit dem Inkrafttreten des neuen Gemeinnützigkeitsreformgesetzes am 1.1.2024 gültige Regelung zum Freiwilligenpauschale wurde mit einem Änderungsantrag im Juli 2024 rückwirkend geändert.
Es ist für die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften daher erstmals rechtlich möglich, das sog. „Freiwilligenpauschale“ auszuzahlen.

  1. Mit dieser Aussendung wollen wir darüber informieren, was das sog. „Freiwilligenpauschale“ist, unter welchen Voraussetzungen es bezogen und ausbezahlt werden kann und wie die Auszahlung lt. Gesetz zu erfolgen hat.
  2. Es erscheint uns sinnvoll und notwendig, die Auszahlung von Freiwilligenpauschalen gut zu überlegen. Daher sind im zweiten Teil des Textes weiterführende Fragen und eine diözesane Empfehlung formuliert.

Den gesamten Text finden sie HIER: Informationen zum Freiwilligenpauschale (dioezese-linz.at)

Wir bitten Sie/Euch um ein aufmerksames Lesen des Textes, auch wenn dazu etwas Geduld erforderlich ist. Herzlichen Dank!

Die Anpassung des Dekrets für die Kirchenmusiker:innen ist derzeit in Arbeit. Das ist der nächste Schritt, nachdem die Informationen zur Auszahlung und Umsetzung des Freiwilligenpauschales von der Leitungskonferenz beschlossen wurden. Sobald es Neuerungen und Beschlüsse diesbezüglich gibt, informieren wir Sie unverzüglich. 

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