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Was ist Mobbing?

Definition und rechtliche Aspekte

"Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verstanden,  

 

  1. bei der die angeriffene Person unterlegen ist
  2. und von einer oder einigen Personen systematisch, oft
  3. und während längerer Zeit
  4. mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis
  5. direkt oder indirekt angeriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet."

(Leymann 1995, S. 18)

 


 

 

"Der Begriff Mobbing beschreibt eine Konflikteskalation am Arbeitsplatz, bei der das Kräfteverhältnis zu Ungunsten einer Person verschoben ist. Diese Konfliktpartei ist systematisch feindseligen Angriffen ausgesetzt, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, häufig auftreten und zu maßgeblichen individuellen und betrieblichen Schädigungen führen."

 

 

(Kolodej 1999, S. 22)

 


 

8 % der ArbeitnehmerInnen in der EU erklären, selbst von Mobbing betroffen zu sein. Die Dunkelziffer dürfte um ein vielfaches höher liegen. Die Auswirkungen strahlen bis ins Privatleben aus, belasten die Sozialkassen und die allgemeine Wirtschaftsleistung. (Niedl 2005)

 


 

Rechtliche Aspekte

 

Einen Straftatbestand ‚Mobbing’ gibt es nicht. Der Mobbing-Begriff ist kein Rechtsbegriff, sondern es wird damit eine Summe von Einzelaspekten zusammengefasst. Allerdings ist in der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs dem "Betriebsfrieden" Aufmerksamkeit geschenkt worden. Wenn die menschliche Würde einer/eines Kollegin/Kollegen verletzt oder der Betriebsfriede und die dienstliche Zusammenarbeit ernstlich gestört werden, könnte eine Verletzung der Dienstpflichten angenommen werden. 

In jeweils unterschiedlichen Zusammenhängen wurde der Tatbestand der Tätlichkeit, der groben Beleidigung bzw. des absichtlichen Fernhaltens von Informationen vom OGH als Mobbing anerkannt. 


Mobbing als solches kann also nicht rechtlich verfolgt werden, sondern nur einzelne, konkrete Mobbinghandlungen. Hierbei muss die Klage jeweils persönlich eingebracht werden, es gibt keine Möglichkeit der Kollektivklage. Ein eigenes, jeweils unterschiedliches Anti-Mobbinggesetz gibt es in Frankreich und in Polen.

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