Neue Förderrichtlinien des Landes OÖ für Öffentliche Bibliotheken
ACHTUNG: aktuelle Informationen des Landes OÖ:
durch die Etablierung von Qualitätskriterien (QB, QS) in den neuen Förderrichtlinien ergaben sich beim Institut für Berufs- und Erwachsenenbildung (IBE) in Bezug auf die Erlangung der Qualitätsbestätigung bzw. des -siegels gewisse Kapazitätsgrenzen.
Um diesem Engpass entgegenzuwirken bzw. damit dieser nicht zu Lasten der Bibliotheken geht, und es hier möglicherweise zu Förderungseinbußen kommt, gelangt für das Jahr 2024 folgende Übergangsregelung zum Tragen:
Jene Bibliotheken die im Jahr 2023 die Höchstfördersumme von 3.500 Euro erlangten, erhalten auch heuer 3.500 Euro Förderung (auch wenn sie 2024 noch über keine QB verfügen).
Unabhängig davon ersuchen wir Sie, ehestmöglich die Erlangung von QB/QS anzustreben, da unsererseits auch die Kapazitäten beim IBE aufgestockt werden.
Bitte vermerken Sie bei der Antragstellung die Ausnahmeregelung im Formularfeld „Anmerkungen“.
Sollten Sie den Antrag bereits eingereicht haben, so wird diese Ausnahmeregelung automatisch bei der Antragsbearbeitung berücksichtigt.
Allgemeine Informationen zu den neuen Richtlinien:
Nach über 20 Jahren aktualisiert das Land OÖ, Abteilung Gesellschaft, Referat Erwachsenenbildung, die Förderrichtlinien für öffentliche Bibliotheken.
Sie gelten ab dem 01.01.2024.
Ab diesem Zeitpunkt kann für die Förderung für das Jahr 2024 angesucht werden, spätestens aber bis 30. September 2024.
Zugangsvoraussetzung zur Förderwürdigkeit:
- Abgabe der Jahresmeldung an den BVÖ
- Öffnungszeit von mindestens vier Stunden an mindestens zwei Tagen
- zumindest ein:e Mitarbeiter:in verfügt über eine bibliothekarische Fachausbildung oder befindet sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung in einer solchen.
- Verwendungsnachweis des Vorjahres (Bestätigung über getätigte Investitionen, sofern im Vorjahr eine Landesförderung ausbezahlt wurde.
Die Höhe der Förderung setzt sich dann aus einem Grundbetrag und Zusatzpunkten zusammen:
Grundbetrag:
40% der geplanten förderbare Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 Euro pro Förderwerber:in und Jahr. Um die Höchstsumme des Grundbetrags zu erreichen, muss die Bibliothek also förderbare Ausgaben in der Höhe von 6.250 Euro nachweisen)
Zusatzpunkte:
Der Fördergrundbetrag kann durch Zusatzpunkte erhöht werden auf maximal 4.000,- Euro:
- 15 Zusatzpunkte für das Qualitätssiegel = 1.500,- Euro oder
- 10 Punkte für die Qualitätsbestätigung = 1.000,- Euro
Hat man weder die Qualitätsbestätigung noch das Qualitätssiegel, kann man auch durch einzelne Zusatzpunkte den Fördergrundbetrag um maximal 600,- Euro erhöhen: pro erreichtem Zusatzpunkt gibt es 100,- Euro:
- Medienumschlagszahl von 1 oder höher
- Teilnahme an der Digitalen Bibliothek OÖ (media2go)
- Wochenöffnungszeiten
- in Gemeinden bis 3.000 Ew: über 4 Stunden
- in Gemeinden bis 5.000 Ew: über 6 Stunden
- in Gemeinden bis 10.000 Ew: über 8 Stunden
- in Gemeinden über 10.000 Ew: über 12 Stunden
- 20 UE/Stunden einschlägige Weiterbildung je Bibliothek
- Nutzer:innenquote von 10% oder höher
- Erneuerungsquote von 7,5% oder höher
Beim Treffpunkt BibliOÖtheken online am 19. Dezember 2023 wurde über die neuen Richtlinien informiert. Eine Zusammenfassung können Sie hier nachlesen:
Sie wollen die Qualitätsbestätigung oder das Qualitätssiegel machen? Wir unterstützen Sie dabei.
Infos und Vorlagen zum Q-Bib finden Sie hier.
Am 13. Februar 2024 findet von 14-17 Uhr im Wissensturm ein Workshop statt: "Keine Angst vor Q-Bib - Wir schaffen das!