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Glasfenster von Alois Hain in der Kirche Reindlmühl. © Violetta Wakolbinger
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Hochzeit und Taufe

Die kirchliche Trauung und die Aufnahme eines Kindes in die Gemeinschaft der Kirche – Ereignisse, auf die sich Familie und Freundeskreis schon lange im Voraus freuen. Hier die Vorgaben für diese Feiern.

Die Feier der Taufe und der Trauung

 

Für diese "Feiern aus einmaligem Anlass" ist im Vorfeld ein Präventionskonzept abzusprechen. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste. 

 

Laut Rahmenordnung vom 16. April 2022 ist das Tragen einer FFP2-Maske nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend, ansonsten ist sie empfohlen. Daher kann die Maske am Platz abgenommen werden. Einem allfälligen Wunsch der Eltern (Taufe) bzw. des Brautpaares (Hochzeit) nach verpflichtendem Tragen einer FFP2-Maske durch die Anwesenden ist nachzukommen. 

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