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Inhalt:

28. Jännner 2026: Konstituierende Sitzung des Pfarrlichen Wirtschaftsrats

Im Pfarrlichen Wirtschaftsrat werden wirtschaftliche Entscheidungen, die die Pfarre als Gesamtes betreffen, behandelt und entschieden. Dieses Gremium stellt auch die Übersicht der Finanzlage in den einzelnen Pfarrteilgemeinden (Pfarrgemeinden) sicher.

Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere:

  1. der Beschluss über die Zustimmung zum jährlichen Haushaltplan der Pfarre, der auch die Gebarung sämtlicher selbständiger pfarrlicher Rechtspersonen im Pfarrgebiet umfasst;
  2. der Beschluss über die Zustimmung zum Jahresabschluss der Pfarre und sämtlicher selbständigen pfarrlichen Rechtspersonen im Pfarrgebiet;
  3. der Beschluss über die Zustimmung zu Akten der außerordentlichen Vermögensverwaltung der Pfarre sowie der selbständigen pfarrlichen Rechtspersonen. Welche Maßnahmen zur außerordentlichen Vermögensverwaltung zählen, richtet sich nach dem Dekret über die Verwaltung des pfarrlichen Vermögens;
  4. der Beschluss über die Zustimmung zur Veräußerung von Stammvermögen der Pfarre sowie der selbständigen pfarrlichen Rechtspersonen.

Zusammensetzung:

  • Pfarrer (Vorsitz, aber kein Mitglied, kein Stimmrecht)
  • Pastoralvorständin und Verwaltungsvorstand (jeweils ohne Stimmrecht)
  • ein:e Entsendete:r aus jeder Pfarrteilgemeinde (vorzugsweise Finanzverantwortliche:r)
  • bis zu 4 Entsendete aus dem Pfarrlichen Pastoralrat
  • Im Fall der Verhinderung eines Mitglieds ist die Vertretung im Pfarrlichen Wirtschaftsrat durch eine:n Stellvertreter:in zulässig, wenn diese namhaft gemacht wird (Stimmdelegation oder vorzeitige Abgabe ist nicht möglich).

 

Zu einzelnen Themen können auch weitere Personen in beratender Funktion beigezogen werden.

 

Der Vorstand

Obmann des PWR: Theodor Demut (Herz Jesu)

stv. Obmann des PWR: Peter Stika (St. Quirinus)

Schriftführerin: Beate Stockinger (Elia)

 

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