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Inhalt:

21. Jänner 2026: Konstituierende Sitzung des Pfarrlichen Pastoralrats

Im Pfarrlichen Pastoralrat werden die seelsorglichen Fragen besprochen, welche die gesamte Pfarre betreffen. 

Zu seinen Aufgaben zählen u.a.:

  • Erstellung des Pfarrlichen Pastoralkonzeptes
  • Förderung des missionarischen und caritativen Wirkens über die Pfarrgemeinden hinaus
  • Maßnahmen zur Umsetzung des Pastoralkonzeptes
  • Erarbeitung der Grundlagen für den pfarrweiten Gottesdienstplan sowie Sakramentenspastoral
  • Sicherung der Erreichbarkeit in seelsorglichen Notsituationen
  • Information, Austausch und Vernetzung zwischen den Pfarrgemeinden und den in der Pastoral Tätigen sowie den Kooperationspartnerinnen

Zusammensetzung:

  • Pfarrer (Vorsitz), Pastoralvorständin, Verwaltungsvorstand

  • jeweils zwei Entsendete aus den Mitgliedern der Pfarrgemeinderäte der Pfarrteilgemeinden (Entsendung durch den PGR aus dem PGR)

  • Grundfunktionsbeauftrage

  • leitende Verantwortliche der pastoralen Orte (z.B. Betriebsseelsorge, Krankenhausseelsorge...)

  • je 1 Vertreter:in von den Beauftragten für Jugendpastoral, der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen der Pfarrcaritas, der Religionslehrenden, der Ordensgemeinschaften, der geistlichen Gemeinschaften, des Katholischen Bildungswerkes, der Kirchenbeitragsstelle, und max. 3 Vertreter:innen von Teilorganisationen der Katholischen Aktion (kfb, KMB, KAB, KJ, KJS)

  • Kooptierung von bis zu 6 weiteren Mitgliedern möglich

  • Im Fall der Verhinderung eines Mitglieds ist die Vertretung im Pfarrlichen Pastoralrat durch einen Stellvertreter / eine Stellvertreterin zulässig, wenn diese vom Pfarrgemeinderat oder einer anderen entsendenden Gruppe namhaft gemacht wird (Stimmdelegation oder vorzeitige Abgabe ist nicht möglich).

Weitere Personen können mit beratender Funktion bestimmten Themen beigezogen werden.

Der Vorstand

Obfrau des PPR: Gudrun Krenn (St. Theresia)

stv. Obmann des PPR: Alexander Steininger (Ebelsberg)

Schriftführerin: Uta Nerger (Vorstandsassistentin)

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