Begräbnis
Immer wieder müssen wir uns von einem lieben Menschen verabschieden, der uns in die Ewigkeit vorausgegangen ist. Deshalb gehören auch Begräbnisse zum Leben der Pfarre. Sie werden in unserer Pfarre besonders feierlich und unter großer Anteilnahme der Bevölkerung begangen. Gerade im Tod bewährt sich die große Hoffnung unseres christlichen Glaubens, dass Jesus uns im Sterben nahe ist und an seiner Auferstehung Anteil gibt. Wer bei einem Begräbnis für den Verstorbenen betet, zeigt so seine Verbundenheit mit ihm und empfiehlt ihn der göttlichen Barmherzigkeit.
Vorbereitungen zu Lebzeiten
Grundsätzlich hat jeder Mensch nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, sein Leben auch über den Tod hinaus zu ordnen. Neben einem Testament, das die materielle Verlassenschaft rechtlich regeln soll, sollten Sie auch eine schriftliche Verfügung aufbewahren, die im Todesfall Ihrer Familie leicht zugänglich ist.
In dieser sollte u.a. Folgendes enthalten sein:
- Bestattungsform (Beerdigung, Feuerbestattung)
- Sarg, Grab, Grabsteininschriften
- Einladung - Zehrung
- Totenbild - Foto - Parten.
Ansprechpersonen:
Dr.Bangerl Wilhelm, Pfarrprovisor Tumeltsham
Tel. 0676/8776-1131
Eichberger Rudolf, Städtische Bestattung
Tel: 07752/83083
Meingaßner Maria, Vorbeterin
Tel: 0676/821262501
Schweiger Hubert, Kirchenchor
Tel: 07752/80884
Brandstetter Sebastian, Gräber-u.Friedhofverwaltung
Tel: 07750/3392
Benötigte Dokumente:
Für natürliche Todesfälle:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- (Heimatrechtsbescheinigung bei Nicht-Staatsbürgern)
- Heiratsurkunde
- E-Card oder Versicherungsnummer
Bei Verwitweten zusätzlich:
- Sterbeurkunde des Ehepartners
Bei Kindern:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde der Eltern
Bei Geschiedenen:
- zusätzlich Scheidungsdekret
Begräbnisordnung:
In der Pfarre Tumeltsham sind die Begräbnisse:
Wochentags: um 14:00 Uhr
Samstag: 10:00 Uhr
- Aussegnung vor der Leichenhalle, dann wird der Leichnam von der Leichenhalle in die Kirche begleitet.
- Requiem in der Kirche
- Anschließend Einsegnung und Beisetzung am Friedhof.
- Die Ansprachen (Vereine, Arbeitgeber, Freunde etc.) finden nach den Trauerzeremonien in der Kirche, oder am Grab statt.
- Die Redner mögen sich vor dem Gottesdienst in der Sakristei kurz melden.
- Danksagung durch den Vorbeter und Bekanntgabe der Einladungen für das Totenmahl.
Organisatorische Hinweise:
- Messen können in der Sakristei bei Totenwachen und beim Begräbnis aufgeschrieben werden
- Termine von Totenwachen und Requiem
- Fürbitten (wenn sie nicht ohnehin vom Priester gelesen werden)
- Ansprachen (Reihefolge festlegen)
- Kreuzträger
- Sargträger - 4 Personen (v. Vereinen oder Nachbarschaft)
- Beleuchter - 4 Personen (v. Vereinen oder Nachbarschaft)
- Kränze werden vom Totengräber während des Requiems zum Grab getragen
- Totenbildverteilung (meistens die Vorbeterin und Fahnenträger)
- Einkehr