Friedhofsordnung der Diözese Linz 2026 mit Anhang Friedhof Sierning
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Download Anhang Friedhof Sierning (PDF-Format)
Anhang zur Friedhofsordnung für den Friedhof Sierning (1.1.2026)
Die Grabungsarbeiten erfolgen durch Firma Herbert Großauer, Haagen 28, 4421 Aschach. Beauftragte Arbeiten werden von Firma Großauer direkt mit der/dem Grabnutzer/in verrechnet.
Ergänzung zu §19, Beisetzungsstätten:
Bei Beisetzungen in der Urnengruft sind Aschenkapseln und Außenurnen zu verwenden, die biologisch abbaubar sind.
Ergänzung zu §46, Ausmaß der Grabstellen:
a) Es werden keine neuen Kindergräber errichtet. Kinder werden im Familiengrab, oder in einem Reihengrab bestattet.
b) Urnengräber im Bereich des Kindergräberfeldes sind 1,00 m lang und 80 cm breit.
c) Urnengräber im Bereich des sonstigen Gräberfeldes sind wie ein Reihengrab / Einfachgrab ausgeführt: 1,80 m lang und 80 cm breit.
d) Reihendoppelgräber sind 1,80 m lang und 1,80 m breit.
e) Die Länge und Breite von Gräbern direkt an der Friedhofmauer wird von der Friedhofsverwaltung in jedem Einzelfall festgelegt.
Ergänzung zu §65, Grababdeckungen:
Die Wiederaufstellung eines Grabdenkmals, das vor dem 1.1.2011 errichtet wurde und eine Grababdeckung über 50% aufwies, kann von der Friedhofverwaltung genehmigt werden.
Die Friedhofsverwaltung
Sierning, am 6.12.2025