Pfarrgemeinderats-Wahl
Ein neuer Pfarrgemeinderat wird gewählt. „mittendrin. Pfarrgemeinderat weit denken” steht als Motto über der Wahl zum neuen Pfarrgemeinderat.
Es erinnert daran, dass sich viele Personen für unsere Pfarrgemeinde einsetzen. Sie gestalten das Pfarrleben mit und tragen es zusammen mit dem Pfarrer und den anderen hauptamtlichen Mitarbeiter/innen.
Der Pfarrgemeinderat trägt in besonderer Weise Verantwortung und hat einen Blick auf das Ganze der Pfarre. Zusammen mit dem Pfarrer entscheidet er über wichtige Fragen der Pfarre. So hat er zum Beispiel dazu beigetragen, dass unser neues Pfarrheim FOKUS errichtet und fertiggestellt und die Taufkapelle gestaltet werden konnte.
Der Pfarrgemeinderat regt an, koordiniert und steuert die Seelsorge und die verschiedenen Aktivitäten. Dafür braucht es einen Auftrag der gesamten Pfarrgemeinde.
Wahlmodell wie im Jahr 2018
Die Pfarre Sierning wählt – aufgrund eines Beschlusses des bestehenden Pfarrgemeinderats - wieder in einer Kombination der Delegiertenwahl mit einer Urwahl - wie bei der letzten Wahl.
Wir möchten
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Gruppen und Vereine, die große Bedeutung für das Pfarrleben haben, einladen, eine Person ihres Vertrauens in den PGR zu entsenden,
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allen Personen der Pfarre die Möglichkeit geben, diejenigen Menschen zu wählen, die sie für die geeignetsten halten,
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Grenzen öffnen und ganz neue Mitglieder gewinnen,
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jeden willkommen heißen, der gewählt wurde.
Wie wird genau gewählt und wie setzt sich der PGR zusammen?
Fix im PGR sind:
Pfarrer Karl Sperker
Kaplan Ezeugo Jideofor
Pastoralassistentin Heide-Maria Fürnholzer
Dazu kommen – wie auch bisher schon - Delegierte aus folgenden pfarrlichen Bereichen:
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eine Vertretung der Religionslehrer/innen
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eine Vertretung der in der Pfarre hauptamtlich Beschäftigten
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eine Vertretung der Orden = Kreuzschwestern
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drei Vertreter/innen der Katholischen Aktion: Jungschar, Jugend, kfb
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eine Vertretung der laienapostolischen Gruppen = Legio Marien
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eine Vertretung aus dem Fachausschuss Finanzen
2. Schritt: Delegiertenwahl
Zusätzlich wird von 5 Vereinen im Vorfeld jeweils ein(e) Vertreter/in gewählt, der/die sie im PGR vertritt.
3. Schritt: Urwahl am Wahltag, dem 20.03.2022
Dieser Schritt betrifft Sie als Wahlberechtigte/n:
8 PGR-Mitglieder werden am Wahltag von Ihnen direkt gewählt – in Form der Urwahl.
Das heißt,
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Sie erhalten keine vorgefertigte Kandidatenliste,
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sondern einen leeren Stimmzettel und
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schreiben die Namen der Personen darauf, die Sie persönlich in den PGR schicken möchten.
Die Liste der schon als Delegierte fix im PGR Vertretenen erhalten Sie rechtzeitig in einer Sonderausgabe des Pfarrblattes, in dem auch der genaue Wahlmodus, die Wahlzeiten und die Briefwahl im Detail erklärt werden.
So können Sie im Vorfeld gut überlegen, wer aus Ihrer Sicht unbedingt im PGR vertreten sein sollte.
Die Gewählten werden – nach der Wahl – ihrer Reihung nach angefragt, ob sie das Mandat annehmen. Die 8 Gewählten mit den meisten Stimmen, die ihre Mitarbeit zusagen, bilden die gewählten Mitglieder des PGR. Auf diese Weise besteht der PGR nun aus 23 Personen.
4. Schritt: Kooptierung
Falls der neue PGR bei seiner 1. Konstituierenden Sitzung zu der Überzeugung kommt, dass es Gruppen der Pfarre gibt, die nicht vertreten sind, hat er die Möglichkeit, zusätzliche Personen in den PGR zu berufen.
Seien auch Sie “mittendrin” und geben Sie den zukünftigen Mitgliedern mit Ihrer Stimme das Mandat, in Ihrem Auftrag Entscheidungen für die Pfarre zu treffen. Unterstützen Sie die Mitglieder auch durch Ihre aktive Mitarbeit in der Pfarre.
Vielen Dank!
Der Wahlvorstand der Pfarre Sierning