Neue Friedhofsordnung seit 1.1.2026
NEUE DIÖZESANE FRIEDHOFSORDNUNG
für alle katholischen Friedhöfe der Diözese Linz gültig ab 1.1.2026
Die vollständige Friedhofsordnung finden Sie hier.
WUSSTEN SIE SCHON...?
- ...dass ein Grabnutzungsrecht in der Regel für 10 Jahre vergeben wird und danach durch Zahlung der Nachlöse verlängert werden kann?
- ...dass immer nur eine Person als offizielle nutzungsberechtigte Person für ein Grab eingetragen ist?
- ...dass Grabstätten dauerhaft gepflegt und in ordentlichem Zustand gehalten werden müssen?
- ...dass Grabdenkmäler vor der Aufstellung von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden müssen?
- ...dass Grabsteine standsicher errichtet und regelmäßig kontrolliert werden müssen, um die Sicherheit am Friedhof zu gewährleisten?
- ...dass maximal 50 % der Grabfläche mit Steinplatten abgedeckt werden dürfen, damit Natur und Boden erhalten bleiben?
- ...dass Urnen sowohl in Urnengräbern als auch in Erdgräbern beigesetzt werden können?
- ...dass am Friedhof nur biologisch abbaubare Urnen beigesetzt werden dürfen?
- ...dass heimische und standortgerechte Pflanzen für die Grabgestaltung besonders empfohlen werden?
- ...dass Pestizide, Herbizide und Streusalz im gesamten Friedhofsbereich nicht verwendet werden dürfen?
- ...dass Grabpflanzen maximal etwa 2 m hoch wachsen dürfen, damit Nachbargräber nicht beeinträchtigt werden?
- ...dass Abfälle am Friedhof getrennt entsorgt werden sollen, um Umwelt und Friedhofsanlage zu schützen?
- ...dass Tiere grundsätzlich nicht auf den Friedhof mitgenommen werden dürfen, ausgenommen Assistenzhunde?
- ...dass Fahrräder und Motorfahrzeuge am Friedhof nicht erlaubt sind, ausgenommen Behindertenfahrzeuge und notwendige Arbeitsfahrzeuge?
- ...dass der Friedhof ein Ort der Ruhe und Besinnung ist und daher ruhig und respektvoll genutzt werden soll?
Danke.