Mo. 16.03.26
Anhang - zur Friedhofsordnung
Die Friedhofsgebührenordnung bildet eien integrierenden Bestandteil der diözesanen Friedhofsordnung 2025. Sie tritt aufgrund eines Beschlusses des Pfarrgemeinderates nach erfolgter kirchenaufsichtsbehördlicher Genehmigung mit der ortsüblichen Kundmachung in Kraft.