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Do. 22.05.25

Änderung Pfarrstrukturreform

 

Änderung im Diözesangesetz ermöglicht weitere Schritte in der
Pfarrstrukturreform

 

Änderung im Diözesangesetz ermöglicht weitere Schritte in der
Pfarrstrukturreform
 
Aufgrund einer von Bischof Manfred Scheuer im Diö-
zesangesetz vorgenommenen Änderung können in
weiterer Folge auch jene Dekanate als neue Pfarren
kirchenrechtlich gegründet werden, bei denen es Re-
kurse gibt.
Zur Erinnerung: Bei der Pfarrstrukturreform werden
bei der Errichtung einer neuen Pfarre die bisherigen
Pfarren in einem Dekanat per Dekret des Bischofs
aufgehoben und als Pfarrteilgemeinden (kurz: „Pfarr-
gemeinden“) zu einer neu errichteten Pfarre fusio-
niert. Wie bereits bekannt, wurde das Inkrafttreten der Aufhebungs - und Fusionsdek-
rete für die Dekanate Andorf, Frankenmarkt, Kremsmünster und Ried – sie sind 2022
als „Gruppe 2“ in den Umsetzungsprozess gestartet – aufgrund einer diözesanen Re-
gelung von Bischof Dr. Manfred Scheuer im Dezember 2024 ausgesetzt, weil einzelne
Personen oder Gruppen Rekurse erhoben haben. Das bedeutet, sie haben bei Bischof
Manfred Scheuer um Rücknahme der Fusionierung ersucht. Daraufhin wurde mit al-
len das persönliche Gespräch gesucht. Bischof Scheuer hat anschließend in einem
ausführlichen Brief begründet, warum er dieser Bitte um Rücknahme der Fusionie-
rung nicht entsprochen hat. In der Folge haben einige eine Beschwerde (Rekurs) in
Rom eingereicht.
Für das Jahr 2025 wurde eine Vorgangsweise erarbeitet, um im Sinne der bisherigen
rechtlichen Rahmenbedingungen arbeitsfähig zu bleiben und in Richtung der neuen
Struktur zu agieren.
Die Steuergruppe für die Umsetzungsprozesse hat am 15. Jänner 2025 an Bischof Dr.
Manfred Scheuer die Bitte gerichtet, die diözesan festgelegte aufschiebende Wir-
kung der Rechtskraft aller Dekrete, wenn auch nur ein einziger Rekurs gegen eines
der Aufhebungs - bzw. Fusionierungsdekrete eines Dekanates eingereicht wurde, aus
dem geltenden § 1 der „Ordnung der Pfarren in der Diözese Linz“ zu streichen. Die
Begründung: Dieser rechtliche „Schwebezustand“ ist für alle Betroffenen höchst be-
lastend. Die negativen pa storalen Folgen bei weiterem Zuwarten ohne zeitliche Per-
spektive wiegen schwerer als die Möglichkeit, dass im Nachhinein noch eine Entschei-
dung der römischen Kurie bezüglich der Beschwerden mit zu berücksichtigen ist.
Nach Beratung im bischöflichen Konsistorium am 4. März 2025 hat dieses Gremium
(ebenso wie später der Priesterrat) Bischof Manfred Scheuer empfohlen, die entspre-
chende Änderung des Diözesangesetzes vorzunehmen. Der Diözesanbischof hat
aufgrund dieser Empfehlung schon im März ein diesbezügliches Dekret unterzeichnet
und das römische Dikasterium für den Klerus darüber informiert. Die Gesetzesände-
rung tritt mit der Veröffentlichung im Linzer Diözesanblatt (LDBl 171, Nr. 3, Mai 2025)
in Kraft.
Aufgrund dieser veränderten Rechtslage ist es möglich und wurde Bischof Manfred
Scheuer auch vorgeschlagen, ehestmöglich die in ihrer Rechtswirksamkeit vorüberge-
hend ausgesetzten Dekrete in gestufter Weise erneut in Kraft zu setzen. Von Bischof
Manfred Scheuer ist somit vorgesehen, die entsprechenden Dekrete für die Pfarren
der Dekanate Andorf, Frankemarkt, Kremsmünster und Ried im Innkreis mit 1. Juli
2025 rechtswirksam werden zu lassen. Das bedeutet: Aufgrund der vorgenommenen
bischöflichen Gesetzesänderung kann die Errichtung der neuen Pfarren in diesen De-
kanaten mit 1. Juli 2025 auch bei offenem Vorliegen einzelner Beschwerden bereits
verwirklicht werden. (der gesamte Artikel ist auf der Diözesanhomepage ersichtlich)!
Liebe Pfarrbewohner:innen der künftigen Pfarre Frankenmarkt! Die lange „Wartezeit“
hat ein Ende und unsere Pfarre wird am 01.07.2025 errichtet!  
Am 05.07.2025 um 19.00 sind Sie ALLE zur Amtseinführung des neuen Vorstandes in
die künftige Pfarrkirche St. Georgen im Attergau eingeladen! An diesem Samstag-
abend sind alle hauptamtlichen Seelsorger:innen bei der Amtseinführung dabei, da-
her können keine Eucharistiefeiern oder Wort-Gottes -Feiern durchgeführt werden
(außer ein Ehrenamtlicher würde unbedingt einen Gottesdienst leiten wollen)!  
Wir vom Vorstand wünschen uns, dass möglichst viele Personen an der Amtseinfüh-
rung teilnehmen. Es ist ein Jahrhundertereignis, denn eine so gewaltige kirchliche Ver-
änderung hat es bis dato noch nicht gegeben! Der Generalvikar wird die Amtseinfüh-
rung vornehmen und wir freuen uns, wenn wir Sie begrüßen dürfen!
 
 

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Telefon: 0676 8776 5248
pfarre.neukirchen.voeckla@dioezese-linz.at
https://www.dioezese-linz.at/neukirchen-voeckla

Gerne kann telefonisch oder per Mail ein individueller Termin vereinbart werden.

 

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