Spenden an Einrichtungen im Sinn des § 4 Abs. 3 Z 1 bis 3, Abs. 4 und Abs. 6 EStG sind bis zu 10% der Einkünfte des laufenden Jahres steuerlich absetzbar. Dazu zählen insbesondere
* Aktion Familienfasttag der Katholischen Frauenbewegung Österreichs (SO 1500)
* Aktion Leben Österreich (SO 1182)
* Caritas für Menschen in Not (vormals: Caritas der Diözese Linz; SO 1240), insbesondere
- Osteuropasammlung
- Augustsammlung
- Elisabethsammlung
* Diakonie Zentrum Spattstraße gemeinnützige GmbH (SO 1535)
* Sei so Frei - Zweigverein zur Förderung der Katholischen Männerbewegung Linz (SO 1318)
* Christophorussammlung der MIVA (SO 1520)
Zur Geltendmachung der Absetzbarkeit reicht die namentliche Aufnahme mit der Adresse und der Vermerk "Spendenbestätigung gewünscht" in der Spendenliste, wenn ein Pfarrmitglied sammelt. Ansonsten liegen im Vorraum der Kirche Listen zum Eintragen auf, wenn eine bestimmte Sammlung aktuell ist. Die Namen mit den Adressen werden an die Caritas / MIVA geschickt, die dem Spender spätestens Anfang Februar des Folgejahres eine Spendenbestätigung zuschickt. Natürlich kann auch mittels Erlagschein, Dauerauftrag oder Internet (Einzahlungsbelege aufheben) gespendet werden.
Seit 2017 werden Spenden (mit Namen und Geburtsdatum) an die Finanzverwaltung weitergeleitet und automatisch in der Steuererklärung berücksichtigt.
Anonyme Spenden können steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Daneben kann gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 EStG der Kirchenbeitrag in Höhe bis zu 400 Euros jährlich (oder davon maximal 200 Euros zweckgewidmet) steuerlich abgesetzt werden.