Friedhof
So spricht der Herr,
der dich geschaffen hat:
Fürchte dich nicht,
denn ich habe dich erlöst.
Ich habe dich beim Namen gerufen,
du gehörst mir.
Jes 43,1
Ein Ort der Ruhe und Besinnung
Der Friedhof ist ein geweihter Ort der Erinnerung an unsere Verstorbenen, an geliebte Menschen, an jene, die uns das Leben geschenkt und von denen wir gelernt haben, mitten im Leben zu stehen. Ein Ort des Dankbarkeit; ein Stück Ewigkeit. Und eine Mahnung, die eigene Sterblichkeit zu bedenken.
Eine historische Anlage unter Denkmalschutz
Seit 2024 steht der 1948-1953 von Hans Aigner geplante und errichtete Lenzinger Friedhof unter Denkmalschutz: die Aufbahrungs-/ Aussegnungshalle, die Einfriedungsmauern mit dem Tor und der Wasserentnahmestelle, die ehemalige Gruftkapelle, der Rundturm sowie Mauern und Tore des Urnenhains.
Friedhofsordnung
Der Denkmalschutz gilt nicht für die Grabanlagen: Die Grundlage für Graberrichtung und Grabpflege bleibt wie bisher allein die Friedhofsordnung der Diözese Linz. Lokale Vorschriften sowie die wichtigsten Gebühren finden Sie im Anhang zur (diözesanen) Friedhofsordnung.
Friedhofshalle
Die Aussegnungshalle gehört der Stadtgemeinde Lenzing und wurde 2015 beträchtlich erweitert. So können die Begräbnisse in einem würdigen Rahmen stattfinden.
Hinweise zur Grabpflege
- Das Grabrecht ist ein Benützungsrecht, kein ein Eigentumsrecht.
- Jedes Grab ist mit einem 20 cm hohen Grabhügel auszustatten.
- Jedes Grab ist über mindestens 2/3 der Fläche gärtnerisch zu gestalten. Grababdeckungen aus Stein oder Kies sind untersagt.
- Grabdenkmäler bedürfen vor ihrer Aufstellung der Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Rund um jedes Grab ist ein 30 cm breiter Streifen unkrautfrei zu halten. - Strauch- und Baumwuchs darf die Friedhofsmauern nicht berühren.
- Der Abstand der Grabmonumente von der Mauer muss mindestens 30 cm betragen.
Mülltrennung
Auf dem Friedhof Lenzing ist die Mülltrennung zwingend vorgeschrieben.
Im Großcontainer sind die verrottbaren Stoffe (Blumen, Reissig, Humus, etc.) abzulegen. Im Kleincontainer sind die nicht verrottbaren Abfälle (Plastik, Draht, Kerzen, Kranzschleifen, Ton- und Plastiktöpfe, etc. ) einzuwerfen. Der Weg zu den Müllbehältern ist deutlich beschriftet.
