Ein Priester wird benötigt:
Bitte wenden Sie sich an das Pfarramt Bad Schallerbach (Tel. 48045 bzw. 0676/8776 5207).
Unser Kind soll getauft werden:
Wir freuen uns mit Ihnen. Melden Sie sich bitte einige Wochen vor dem gewünschten Termin in der Pfarrkanzlei. Folgende Dokumente sind mitzubringen:
- Geburtsurkunde des Kindes

- Taufscheine der Eltern
- kirchlichen Trauungsschein
- standesamtl. Heiratsurkunde
- Taufschein (aktualisiert), Adresse, Beruf des Taufpaten/der Taufpatin
- ev. Foto des Täuflings
Der Termin für das Taufgespräch wird mit dem Taufpriester vereinbart.
Vorschläge und Elemente zur Gestaltung finden Sie auf www.sakramente.at.
Gesprächswunsch oder Beichte:
Wir nehmen uns gerne für Sie Zeit. Rufen Sie einfach im Pfarrbüro (Tel. 46460) an.
Wir möchten heiraten:
Wir wünschen Ihnen Glück zu diesem Entschluss.
Für die Trauung muss vorbereitet werden:
- Festlegen eines Hochzeitstermins (Reservierung der Kirche etc.) im Pfarramt (Tel. 46460).
- Taufscheine aktualisieren (mit Eintragung der Firmung und neuem Ausstellungsdatum)
- Besuch eines Ehevorbereitungskurses (drei Tage, ein Wochenende oder ein ganzer Tag; Terminkalender in der Pfarrkanzlei)
- Trauungsgespräch und Trauungsprotokoll mit Herrn Pfarrer (Dokumente mitbringen - Geburtsurkunden, Taufscheine, Bestätigung des Ehevorbereitungskurses...)
- Vorbereitung der Trauungsmesse (Musik, Texte, Ablauf...), Vorschläge und Elemente auf www.sakramente.at
- Blumenschmuck für die Kirche
Jemand ist krank:
Sie wünschen einen Besuch, den Empfang der Krankenkommunion oder der Krankensalbung.
Bitte melden Sie sich im Pfarramt (Tel. 46460). Ihr/Ihre Seelsorger/in kommt gerne.
Sie wollen in die Kirche zurückkehren:
Sie sind jederzeit herzlich aufgenommen. Sprechen Sie mit Ihrem/r SeelsorgerIn, er/sie veranlasst alles weitere!
Jemand ist gestorben:
Wir glauben und vertrauen auf ein Leben in Vollendung bei Gott.
- Totenbeschau: Bei einem Todesfall zu Hause ist der Gemeindearzt bzw. diensthabende Arzt zu verständigen.
- Verständigung eines Bestattungsunternehmens:
- Verständigung des Pfarramtes erfolgt durch den Bestatter
- Friedhofsverwaltung verständigen: Erich Humer (Tel. 0664/4706352)
- Bestellung der Musikkapelle: Helmut Angerer (Tel. 0664/3854286)
- Meldung an das Gemeindeamt: Dokumente mitnehmen (Tel. 46013)
- Verständigung Ihres Steinmetzes
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Informationsblatt der Friedhofverwaltung
Diözesane Friedhofsordnung
Friedhofgebührenordnung (gültig seit 01.01.2016)