Anmeldung und Tarife
Krabbelstubeneinschreibung/ Kindergarteneinschreibung
Sie können Ihr Kind mit folgendem Link im Kitaweb der Caritas OÖ voranmelden.
Die Leitung wird dann kurz vor der Einschreibung mit Ihnen Kontakt aufnehmen und einen Einschreibetermin vereinbaren.
Im Jänner / Februar findet die Einschreibung in die Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung statt.
Bei der Einschreibung haben die Eltern die Gelegenheit, sich bei einem persönlichen Gespräch mit der Leitung über die Krabbelstube bzw. den Kindergarten und die pädagogische Arbeit zu informieren und sich ein Bild von unserer Kindertageseinrichtung zu schaffen.
Die Kinder können erste Kontakte zu einer Elementarpädagogin knüpfen sowie Raum- und Spielangebote kennen lernen.
Der Rechtsträger entscheidet bis Ende Mai über die Aufnahme des Kindes und teilt diese den Eltern schriftlich mit.
Elternabend
Die Eltern werden bei einem Elternabend über die Kindertageseinrichtung und die Zeit der Eingewöhnung informiert.
Dieser Abend findet im Juni statt. Die Informationen zu dem Termin erhalten die Eltern beim Einschreibungsgespräch. Themen dieses Elternabends sind unter anderem die Eingewöhnung, der Tagesablauf, die Öffnungszeiten, die Mittags- und Nachmittagsregelung und die Gruppeneinteilung.
Weiters erhalten die Eltern die Einladungen zum Schnuppern. Laut gesetzlichen Bestimmungen ist die Begleitung eines Elternteils beim Schnupperbesuch erforderlich. Die Kinder können ihre zukünftige Pädagogin kennenlernen und einen ersten Einblick in den Alltag der Kindertageseinrichtung erhalten.
Tarife
Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen sind für alle Kinder bis 13:00 Uhr beitragsfrei. Nachmittagsbeiträge sind einkommensabhängig und in der Tarifordnung geregelt.
Der Werk- und Materialkostenbeitrag beträgt monatlich 8 €.
Jährlich werden für das Erstellen eines Fotobuches bis zu 10 € eingesammelt.
Das Mittagessen wird von der Gemeinde Schenkenfelden berechnet und eingehoben. Die Kosten dafür sind auf der Homepage der Gemeinde ersichtlich.
Der Beitrag zum Bustransport beläuft sich pro Kind und Monat auf 25 €.
Hier finden sie das Tarifblatt
Abmeldung
Die Abmeldung eines Kindes vom Besuch des Kindergartens ist nur zum Ersten eines jeden Monats unter Einhaltung einer einmonatigen Abmeldefrist möglich und hat bei der Kindergartenleiterin zu erfolgen. Für die Monate Juni und Juli ist keine Abmeldung möglich.
Widerruf der Aufnahme:
Die Aufnahme eines Kindes darf nur widerrufen werden, wenn
- die Eltern eine ihnen obliegende Verpflichtung trotz vorheriger schriftlicher Mahnung nicht erfüllen
- nachweislich eine andere Form der Bildung, Betreuung und Pflege den Bedürfnissen des Kindes besser gerecht wird.
Liegt kein Fall von Kindergartenpflicht vor, kann der Widerruf der Aufnahme in die KBBE auch erfolgen, wenn kein regelmäßiger Besuch der Einrichtung im Sinne der Anmeldung erfolgt.