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Pfarrcaritas-Kindergarten St. Georgen/Gusen
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FAQs

Häufig gestellte Fragen

„In den Kindergarten gehe ich jeden Tag!“

Nur der regelmäßige Kindergartenbesuch hilft dem Kind, aktiv am Gruppengeschehen teilzunehmen und Freunde zu finden.

 

„Wenn ich krank bin, bleibe ich daheim!“

Zum Wohl des eigenen Kindes und der gesamten Gruppe ist es unbedingt notwendig, ansteckende Krankheiten im Kindergarten zu melden. Die vollständige Ausheilung ist schriftlich oder mündlich zu bestätigen.

 

„Medikamente nehme ich nur zu Hause!“

Medikamente dürfen weder in den Kindergarten mitgenommen noch vom Kindergartenpersonal verabreicht werden.

 

„Wenn es schön ist, möchte ich in den Garten gehen!“

Für die verschiedensten Aktivitäten benötigen die Kinder praktische, zweckmäßige Kleidung, die der Jahreszeit entspricht.

 

„Gesunde Jause gibt mir Kraft und Energie!“

In der Gruppe schmeckt den Kindern eine abwechslungsreiche und gesunde Jause besonders gut und gibt ihnen wieder neuen Elan für den Vormittag.

 

„Heute holt mich meine Tante ab!“

Zum Schutz des Kindes sind die Eltern verpflichtet, bekannt zu geben, von wem das Kind abgeholt wird. Voraussetzung ist die Volljährigkeit!

 

„Wenn ich abgeholt werde, verabschiede ich mich!“

Die Eltern sind verpflichtet, das Kommen und Gehen ihres Kindes bei der zuständigen Betreuungsperson bekannt zu geben.

 

„Schau, ich hab etwas in meiner Postbox drin!“

Damit alle Eltern gut informiert sind, nehmen die Kinder von Zeit zu Zeit die Kindergartenpost und wichtige Mitteilungen zum Lesen mit nach Hause.

 

„Heute kommen meine Eltern in die Sprechstunde!“

Um die Zusammenarbeit zu unterstützen und sich gegenseitig auszutauschen, finden verbindliche Gespräche statt. Diese können sowohl von den Eltern als auch von der Kindergartenpädagogin ausgehen.

 

„Kindergartenpflicht für Schulanfänger!“

Kinder, die bis zum 1. September des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben, sind zum Besuch eines Kindergartens oder einer bewilligten Einrichtung verpflichtet. Diese Kindergartenpflicht ist durch den Besuch des Kindergartens an 5 Werktagen und im Ausmaß von 20 Wochenstunden zu erfüllen. Dies ist in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr zu erbringen. Jedes Fernbleiben ist zu melden und schriftlich zu entschuldigen.

 

„Auch ich brauche Urlaub und Erholung!“

Jedem Kind steht im Laufe des Kindergartenjahres ein Urlaub im Ausmass von insgesamt 5 Wochen verpflichtend zu, davon sind 2 Wochen auf jeden Fall durchgehend zu konsumieren. Dies ist zum Wohl der Kinder im OÖ Kinderbildungs- und betreuungsgesetz verankert.

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