Aufnahmemodalitäten
Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Oberösterreich sind gemäß § 3 Abs. 4 des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Oö. KBBG) allgemein zugänglich.
Gemäß § 12 Abs. 1 des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes ist die Anmeldung des Kindes durch die Eltern Voraussetzung für eine Aufnahme in die Einrichtung.
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Schriftliche Einladung zur Vormerkung an alle Kinder der Gemeinde Höhnhart, die bis einschließlich 31. August des laufenden Kindergartenjahres das 18. Lebensmonat erreicht haben. Der betreffende Brief wird zwischen Dezember und Jänner ausgesendet und direkt nach Hause zugestellt. Im Anschluss meldet sich die Leitung telefonisch bei Ihnen um einen Termin für ein Ameldgespräch zu vereinbaren.
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Zu – oder Absage über einen Kindergarten – oder Krabbelstubenplatz durch die Leitung
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Persönliches Aufnahmegespräch
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Schnuppernachmittag für alle Neuanfänger des Kindergartens im Juni
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Neuanfängerelternabend im Juni
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Individuelle Eingewöhnung in Abstimmung mit Eltern und pädagogischen Fachkräften