Organisatorisches zum letzten Kindergartenjahr
Organisatorisches zum letzten Kindergartenjahr
vor dem Schuleintritt
Nun gehört das Kind zur Gruppe der "Adler":
Die Kinder im letzten Kindergartenjahr werden bei uns auch "Adler" genannt. Diese Bezeichnung haben sich Kinder einmal selbst gewählt, weil ihnen aufgefallen ist, dass "Schulanfänger" eigentlich das Kind beim tatsächlichen Schuleintritt benennt. Wir unterstützen seither den neutralen Begriff "Adler" auch aus der Erfahrung heraus, dass es wichtig ist, auch in der Sprache "Vorschule" gleichwertig mit "Schule" zu sehen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen der Kindergartenpflicht:
Seit 2009 besteht in OÖ gemäß § 3a Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz eine allgemeine Kindergartenpflicht für alle Kinder mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, die bis zum 31. August des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben.
Die Kindergartenpflicht ist während des gesamten Kindergartenjahres im Ausmaß von 20 Wochenstunden zu erfüllen, grundsätzlich von Montag bis Freitag Vormittag, inklusive den eineinhalb Stunden Schulvorbereitung an einem Nachmittag pro Woche.
Eine Unterschreitung der Mindestanwesenheitszeit bzw. ein generelles Fernbleiben vom Kindergarten ist nur aus folgenden Gründen zulässig:
- Erkrankung des Kindes oder der Eltern
- Außergewöhnlichen Ereignisse, z.B. Naturkatastrophe, Todesfall in der Familie, ...
- Im Falle einer Pandemie, während eines offiziellen "lock-downs"
- urlaubsbedingte Abwesenheit von maximal 5 Wochen pro Kindergartenjahr
- gesetzliche Schulferien und schulautonome schulfreie Tage (Herbst-, Semesterferien, etc.)
Die Eltern haben die Pflicht, die Kindergartenleitung bei jeder Verhinderung unverzüglich zu benachrichtigen und im Kindergarten ein aufliegendes Formblatt diesbezüglich einmalig zu unterschreiben. Alle Fehltage des Kindes müssen von der Pädagogin/ dem Pädagogen darauf dokumentiert werden. Eine Verletzung der Kindergartenpflicht, ohne gerechtfertigten Verhinderungsgrund, zieht eine Weiterleitung an die Bezirksverwaltungsbehörde nach sich.
Der Kindergarten ist eine elementare Bildungseinrichtung. Mit dem verpflichteten Kindergartenjahr soll jedem Kind, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, die bestmögliche Chance für seinen Bildungsweg geboten werden und die Basis für ein erfolgreiches, lebensbegleitendes Lernen grundgelegt werden.
Infos zur Schulreife
Schulfähigkeit beinhaltet die körperliche, sozial-emotionale und kognitive Schulreife. Das erste Lernen beginnt im Alltag Zuhause und mit dem Eintritt in den Kindergarten sind die Kinder auch in die vielfältigen Lernprozesse unserer Bildungseinrichtung eingebunden. Um die bisherigen Erfahrungen und Kompetenzen der Kinder zu festigen und weiterzuentwickeln, bieten wir im Rahmen der Schulvorbereitung verschiedenste Angebote zur Förderung der Schulfähigkeit an:
Adler-Nachmittage zur Schulvorbereitung
Vorspielen der Martinslegende zum Martinsfest
Ausflüge, Exkursionen zu kulturellen Angeboten
Vormittage im und um den Wald, nur mit Gleichaltrigen
Einige Volkschulen in der Gemeinde bieten den Kindern einen Erstkontakt im Zuge von Schulbesuchstagen an, zu denen wir die Kinder begleiten.
Adler-Abschlussfest
Traditionell findet beim jährlichen Schulanfänger-Abschlusfest gemeinsam mit den Eltern die Schulvorbereitung ihren krönenden Abschluss. Dabei können die Eltern die Vorfreude der Kinder auf den neuen Lebensabschnitt und ihre erworbenen Kompetenzen in spierlischer Form auf eine ganz besondere Weise erleben. Die Kinder erfahren an diesem Fest einige Traditionen, damit sie ihren Übergang vom Kindergarten- zum Schulkind bewusst bschreiten können.
Zusammenarbeit mit externen Fachkräften und Volkschulen:
Um für eine gesunde Entwicklung auf allen Ebenen zu sorgen, arbeiten wir auch mit externen Fachkräften zusammen, die in den Kindergarten kommen, um dort die logopädische Reihenuntersuchung, den Sehtest, altersgemäße Zahngesundheit und anderes spielerisch durchführen. Die Eltern werden selbstverständlich über alle Termine und die resultierenden Ergebnissen informiert.
Ein Austausch unsererseits mit den LehrerInnen über den Entwicklungsstand des Kindes kann wertvoll sein, darf aber ausschließlich mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten stattfinden. Einschätzungen bezüglich Vorschule oder Umschulungen liegen in der Zuständigkeit des Teams der jeweiligen Volkschule.