Im Rahmen der Diversion gibt es seit mehr als 25 Jahre die Möglichkeit, durch gemeinnützige Leistungen die Verantwortung für eine begangene Straftat zu übernehmen. Seit 2008 besteht überdies die Möglichkeit, eine Ersatzfreiheitsstrafe im Falle einer uneinbringlichen Geldstrafe durch gemeinnützige Leistungen gleichsam abzuarbeiten.
Das Netzwerk Kriminalpolitik hat den Vorschlag gemacht, auch dem Vollzug kurzer unbedingter Freiheitsstrafen durch gemeinnützige Leistungen zu entgehen. Der Vortrag stellt dieses Modell vor, lotet das Potential aus und geht auch der Frage nach, inwieweit diese neue Sanktion rechtlich mit dem Verbot von Zwangsarbeit vereinbar ist.
Als Vortragender kommt: Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer, Institut für Strafrechtswissenschaften an der JKU
Termin: Dienstag, 6. Oktober, 19.00 Uhr
Ort: Diözesanhaus, Großer Saal, 4. Stock
Linz, Kapuzinerstraße 84