reflektierter Glaube und praktizierende/r ChristIn
Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
psychische und physische Belastbarkeit
zeitliche Verfügbarkeit in einem vereinbarten Rahmen
Mobilität
Verpflichtende durchgehende Teilnahme am Notfallseelsorge-Ausbildungslehrgang
Verpflichtende Teilnahme an regelmäßigen Weiterbildungen und Supervisionen
Bereitschaft in einer Einsatzorganisation mitzuarbeiten
Mindestalter 30 Jahre/Höchstalter 60 Jahre (zu Ausbildungsbeginn)
Erste-Hilfe-Kurs (16 Std.), nicht länger zurück als zwei Jahre
Die Ausbildungskosten trägt das Referat Notfallseelsorge. Der Aufenthalt ist selbst zu bezahlen.