für 25 - 39 Jahre Tätigkeit
Einzureichen bei der Fachstelle für Kirchenmusik mit folgenden Angaben: Name, Adresse, Anzahl der Jahre der Tätigkeit,
Funktion (Chorleiter*in, Chorsänger*in, Organist*in)
Unterschrift des Priesters oder Pfarrverantwortlichen