15 - 24 Jahre Mitgliedschaft im Kirchenchor
Einzureichen bei der Fachstelle für Kirchenmusik mit folgenden Angaben: Name, Adresse, Anzahl der Jahre der Chormitgliedschaft,
Funktion (Chorleiter*in, Chorsänger*in, Organist*in)
Unterschrift des Priesters oder Pfarrverantwortlichen