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Verschwommen

 

  • www.omudsstellen.at
Erreichbarkeit
Di
10:00 - 12:00
Do
13:00 - 15:00

 

Inhalt:

Ombudsstelle der Diözese Linz

Vertrauliche Anlaufstelle für Betroffene von Missbrauch und Gewalt

 

Die Ombudsstelle der Diözese Linz ist eine Anlaufstelle für Menschen, die von physischer, psychischer, sexueller und spiritueller Gewalt durch Kleriker, Ordensangehörige sowie haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter:innen der römisch-katholischen Kirche betroffen sind. Dies gilt für Vorfälle gegenüber Minderjährigen, schutzbedürftigen Erwachsenen oder Personen in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis.

Die Gespräche erfolgen in einem geschützten und vertraulichen Rahmen. Die Anonymität der Betroffenen wird jederzeit gewahrt.

Aufgabe der Ombudsstelle ist es, den Betroffenen zu ermöglichen,

  • ihre Gedanken und Gefühle zu ordnen
  • mögliche nächste Schritte zu erarbeiten.
  • weitere Unterstützungsmöglichkeiten bzw. Kontakte zu Einrichtungen zu vermitteln.

Die betroffene Person entscheidet selbst über Ziel, Umfang und Verlauf der Gespräche sowie über mögliche weitere Schritte.

Ombudspersonen sind unabhängige, neutrale und vertrauenswürdige Ansprechpersonen für Betroffene und deren Angehörige.

Die Wahl der diözesanen Ombudsstelle innerhalb Österreichs steht frei.

Das Angebot ist kostenlos.

Ombudspersonen

  • begleiten, beraten und unterstützen Betroffene,
  • bieten einen geschützten Raum für Gespräche,
  • dokumentieren das Vorbringen,
  • vermitteln im akuten Krisenfall therapeutische oder seelsorgliche Hilfe,
  • verfügen über fachliche Expertise in den Bereichen Psychologie, Psychotherapie, Psychiatrie und Sozialarbeit.

Ziel ist es, Betroffene zu stärken, aufzuklären, Schutzmechanismen zu fördern und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.

 

Vorgehensweise

 

1. Kontaktaufnahme

Betroffene Personen wenden sich an das Ombudstelefon: 0676 8776 5225

Erreichbarkeit:

  • Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 13:00 bis 15:00 Uhr

2. Gespräch mit einer Ombudsperson

In einem persönlichen Gespräch nimmt eine Ombudsperson den geschilderten Sachverhalt auf und dokumentiert die Angaben in Form eines Protokolls. Auf Wunsch und mit Einverständnis der betroffenen Person werden die Unterlagen an die Diözesane Kommission weitergeleitet. Die Ombudsperson gibt dabei eine fachliche Einschätzung zum Vorbringen sowie eine Empfehlung hinsichtlich möglicher Hilfestellungen ab und steht der betroffenen Person bei Bedarf während des kirchlichen Verfahrens begleitend zur Seite. Es wird jeder Meldung nachgegangen, auch wenn nach staatlichem Recht bereits eine Verjährung eingetreten sein sollte.

 

3. Prüfung durch die Diözesane Kommission

Die Diözesane Kommission führt Erhebungen zu den übermittelten Fallunterlagen durch, um eine möglichst umfassende und objektive Beurteilung des Sachverhalts herzustellen. Zuständig ist jeweils die Kommission jener Diözese, in welcher der Ort des gemeldeten Vorfalls liegt. Sie ersucht die kirchenrechtlich Verantwortlichen der betreffenden Einrichtungen („kirchliche Obere“) und – wenn noch möglich – die beschuldigten Personen um Stellungnahmen. Die Diözesane Kommission gibt dem Diözesanbischof und/oder der Ordensoberin bzw. dem Ordensoberen Empfehlungen über die weitere Vorgangsweise im Hinblick auf den Umgang mit beschuldigten Personen. Abschließend nimmt die Diözesane Kommission eine Gesamtbeurteilung aller Fakten vor hinsichtlich einer begründeten Plausibilität der Beschuldigung. Die Diözesane Kommission ersetzt keinesfalls ein gerichtliches Verfahren im staatlichen Bereich und kann – schon aufgrund der unterschiedlichen Verfahrensweise – auch keine Schuld- oder Freisprüche fällen. Alle Unterlagen werden bei ausreichender Wahrscheinlichkeit der Unabhängigen Opferschutzkommission übermittelt.

 

4. Entscheidung durch die Unabhängige Opferschutzkommission

Die Unabhängige Opferschutzkommission befasst sich mit allen Fällen, die ihr von den Diözesanen Kommissionen weitergeleitet werden. Sie entscheidet auf Basis der übermittelten Unterlagen, ob und in welchem Ausmaß finanzielle und/oder therapeutische Hilfestellungen an Betroffene gegeben werden sollen und gibt eine diesbezügliche Empfehlung an die kirchliche Stiftung Opferschutz ab. Bei der Zuerkennung finanzieller und therapeutischer Hilfeleistungen an Betroffene von Gewalt handelt es sich nicht um Schmerzensgeldzahlungen im juristischen Sinn, sondern um eine Geste der Übernahme von Verantwortung durch die Kirche.

 

5. Umsetzung durch die Stiftung Opferschutz

Die Stiftung Opferschutz setzt die Empfehlungen der Unabhängigen Opferschutzkommission hinsichtlich Hilfestellungen an Betroffene um. Es werden einerseits freiwillige Finanzhilfen direkt an Betroffene ausbezahlt und andererseits deren Therapiekosten übernommen. Alle geleisteten Zahlungen werden von der Stiftung von jener kirchlichen Oberin bzw. jenem kirchlichen Oberen (Diözese, Orden) zurückgefordert, in deren bzw. dessen Verantwortung der jeweilige Vorfall liegt.

Die Stiftung Opferschutz ist für die Katholische Kirche in Österreich beauftragt, auch Anfragen bezüglich einer Heimopferrente zu beantworten.

 

 

Fragen und Antworten

 

 

Sie sind nicht allein

 

Die Ombudsstelle begleitet Betroffene respektvoll, vertraulich und unabhängig. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, können Sie sich an die Ombudsstelle wenden.

Mag.a Ines Schaupp-Steinhäusl
Referentin
Andrea Freudenthaler
Psychotherapeutin
Dr.in Agnes Hochgerner
Psychotherapeutin, Supervisorin
Dr. Siegfried Molan-Grinner
Psychotherapeut
in freier Praxis

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Ombudsstelle gegen Missbrauch und Gewalt
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