Großartige und ehrliche Bilder von 16 großartigen Frauen, die viel zu erzählen haben.
Frauen zeigen sich in ihrer Lebendigkeit, Kraft und Schönheit. Weltfrauen auf ihren eigenen Wegen mit ihren Geschichten werden sichtbar und spürbar. Und immer wieder hören wir spannende Antworten auf die Frage: „Was macht dein Leben schön?“ Berührend, erfrischend und bestärkend. Frauen der Internationalen Frauenbegegnung Vöcklabruck setzen sich gemeinsam ein für das gute und schöne Leben von Frauen und für die Begegnung und Vernetzung von Frauen bei Frauentreffen, Sprechcafès und Frauenfesten. Verschieden und verbunden in gegenseitigem Respekt und der Achtung der Würde und Einzigartigkeit jeder Frau. Ein Projekt der Nähe und Verbundenheit in Zeiten des Abstandhaltens.
Der Film wird in den Lichtspielen Lenzing gezeigt. Einlass um 16:30 Uhr nach gültigen Covid-Regeln (gültiger Test und FFP2 Maske). Filmstart ist um 17:00 Uhr.
Freier Eintritt!
Es ist nur eine begrenzte Anzahl an Karten verfügbar - Anmeldung bei: cornelia.kienberger@dioezese-linz.at bzw. 0676/8776 3671
Covid Regeln:
Wie lange sind Nachweise über eine negative Testung auf SARS-CoV-2 gültig?
• Molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test): 72 Stunden ab Probenahme
• Antigen-Test einer befugten Stelle (z.B. Österreich testet): 48 Stunden ab Probenahme
• Antigen-Selbsttest, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden: 24 Stunden
Wie lange sind ärztliche Bestätigungen und Absonderungsbescheide gültig? Eine ärztliche Bestätigung ist für sechs Monate nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein. Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für sechs Monate gültig.
Wie lange gilt der Nachweis über neutralisierende Antikörper?
Ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist für drei Monate gültig.
Ab wann und wie lange ist der Impfnachweis gültig?
• Immunisierung durch zwei Teilimpfungen Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 gilt der Impfnachweis für drei Monate. Nach Erhalt der Zweitimpfung verlängert sich die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises auf neun Monate.
• Immunisierung durch eine Impfung Ab dem 22. Tag nach der Impfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 mit nur einer Dosis gilt der Impfnachweis für neun Monate.
• Immunisierung durch Impfung von Genesenen Sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorlag oder zum Zeitpunkt der Impfung bereits ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorliegt gilt der Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der FAQ Öffnungsschritte 19. Mai 2021 Seite 5 Erstimpfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 für neun Monate. Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass.