Zweckwidmung Kirchenbeitrag neu!
Aufgrund einer österreichweiten Systemumstellung ist die bisherige Form der Zweckwidmung mit Jahresende 2025 ausgelaufen. Wir freuen uns, wenn du uns auch weiterhin die Hälfte des Kirchenbeitrages an unseren Treffpunkt zweckwidmest.
Das Formular für die neue Vereinbarung ist online zu finden unter www.meinbeitrag.at/zweckwidmung.
Wir sind nun dem Wirkungsbereich „Seelsorge-Kirche“ zugeordnet. Die Zweckwidmung umfasst wie bisher 50 % des Kirchenbeitrages und ist für max. drei Jahre gültig. Die Unterstützung gelangt dann wie gewohnt direkt zu uns.
Wenn du weiterhin ein Dankeschreiben und Informationen über unsere Arbeit haben möchten, dann bitte im Formular bei Punkt 10 „Ja, bitte“ ankreuzen.
Hinweis: Für das Jahr 2026 bereits einbezahlte Beträge, können im Laufe des Jahres für die Zweckwidmung noch geltend gemacht werden!