§95 ELTERN- BERATUNG (BEI SCHEIDUNG)
Verpflichtende Elternberatung nach §95 AußStrG
Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit minderjährigen Kindern ist seit 2013 ein Informationsabend verpflichtend.
Eine Trennung bringt viele Veränderungen und Unsicherheiten – besonders für die Kinder. Sie fragen sich: Wo werde ich wohnen? Wie bleibt der Kontakt? Liegt es an mir? Fühlen mich meine Eltern noch lieb?
Als Eltern stehen Sie vor der wichtigen Aufgabe, trotz aller Emotionen eine neue, vertrauensvolle Eltern-Beziehung zu gestalten und Ihren Kindern Halt und Sicherheit zu geben.
Das erwartet Sie beim Informationsabend:
- Verstehen, wie Kinder unterschiedlichen Alters die Scheidung erleben
- Praktische Tipps, wie Sie Ihr Kind bestmöglich unterstützen
- Wichtige rechtliche Infos zu Obsorge, Besuchsrecht und Unterhalt
- Werkzeuge für eine gelungene Zusammenarbeit als getrennte Eltern
Der Abend kann von beiden Eltern gemeinsam oder auch einzeln besucht werden und erfüllt die gesetzliche Pflicht nach §95 Abs. 1a AußStrG.
Wer führt die Beratung durch?
Diplomierte Ehe-, Familien- und Lebensberater:innen mit langjähriger Erfahrung.
Hier finden Sie Orte und Termine
Veranstalter:
BEZIEHUNGLEBEN.AT in Kooperation mit den Eltern-Kind-Zentren.
Kosten: € 30 pro Person. Landes-Elternbildungsgutscheine sind einlösbar.

