Corona-Infos für oö. Bibliotheken
15.04.2022:
Durch die Entspannung der epidemiologischen Lage können mit dem 16. April einige Schutzmaßnahmen gelockert werden. Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung tritt mit diesem Tag in Kraft und gilt vorerst bis zum 8. Juli.
- Das Tragen von FFP2-Masken ist beim Betreten und beim Aufenthalt in Öffentlichen Bibliotheken nicht mehr verpflichtend. Es wird aber weiterhin in allen geschlossenen Räumen empfohlen.
- Die Erstellung bzw. Bestellung von COVID-19-Präventionskonzepten und -Beauftragten ist nur noch bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen notwendig.
- Es gibt keine Einschränkungen mehr bei Veranstaltungen mit weniger als 500 Teilnehmer*innen.
21.03.2022:
Ab Mittwoch, 23. März, gilt in Innenräumen, also auch in Bibliotheken, wieder die FFP2-Maskenpflicht.
Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen sind ab 100 Teilnehmer*innen FFP2-Masken zu tragen.
Weiterhin für Bibliotheken vorgeschrieben:
- COVID-19-Präventionskonzept (Vorlage) und COVID-19-Beauftragte/r!
05.03.2022:
Maßnahmen für den Bibliotheksbetrieb:
- Kultureinrichtungen müssen weiterhin ein COVID-19-Präventionskonzept und einen COVID-19-Beauftragte/n haben. Der BVÖ bietet eine entsprechende Vorlage an: Vorlage Präventionskonzept.
Alle anderen Maßnahmen entfallen:
- Keine Maskenpflicht (Das Tragen einer Maske in Innenräumen wird nach § 3 Abs. 5 dennoch empfohlen). Da in Verwaltungsbehörden Maskenpflicht besteht, sollten Bibliotheken, die in einem Gebäude einer Verwaltungsbehörde (Gemeinde) untergebracht sind, mit dem Träger Rücksprache halten, ob die Maskenpflicht auch in den Bibliotheksräumlichkeiten gilt. Falls ja, gilt FFP2-Maske für alle ab 14 Jahren; ab 6 Jahren und für Schwangere Mund-Nasen-Schutz. Dies gilt dann auch für das Bibliotheksteam im Kundenkontakt (außer es stehen Trennwende u. Ä. zum Schutz zur Verfügung).
- Keine G-Regeln, keine Kontaktdatenerhebung, kein Mindestabstand.
Maßnahmen für Bibliothekar*innen am Arbeitsplatz:
- Kein G-Nachweis
- Keine Maskenpflicht (siehe dazu „Maßnahmen für den Bibliotheksbetrieb“)
Maßnahmen für Zusammenkünfte/Veranstaltungen
- Ab 50 Teilnehmer*innen ist ein COVID-19-Präventionskonzept und die Ernennung einer/s COVID-19-Beauftragten nötig. (Bibliotheken brauchen ein solches als Kultureinrichtungen aber ohnehin generell...)
- Es gibt keine abstands- oder zahlenmäßigen Beschränkungen mehr bei Veranstaltungen
- Es gilt keine Maskenpflicht. Das Tragen einer Maske wird aber in Innenräumen weiterhin empfohlen.
- Das Ausschenken von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen ist wieder in jeder Form erlaubt.
Zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung geht´s hier.
15.02.2022:
Folgende Lockerungsschritte betreffen die Bibliotheken:
- keine 2G Nachweispflicht in Museen, Kunsthallen, Bibliotheken - FFP2 Maskenpflicht bleibt aufrecht
- Kein Präventionskonzept und keine Kontaktdatenerhebung für den normalen Betrieb von Bibliotheken notwendig.
- keine Personenobergrenzen mehr bei Veranstaltungen
AUSNAHME: Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 50 Personen. Diese sind nur erlaubt, wenn keine Speisen und Getränke verabreicht werden, d.h. die FFP2 Maske durchgehend getragen wird. - keine Sperrstunde in Kultureinrichtungen, außer bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen
- Bei Veranstaltungen bleiben aufrecht: 2G Nachweispflicht, FFP2 Maskenpflicht, ggf. Anzeige- oder Bewilligungspflicht (Anzeigepflicht bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen, Bewilligungspflicht bei Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen), COVID-19 Beauftragte/r bzw. Präventionskonzept bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen.
31.01.2022:
Ab 31.01.2022 endet der Lockdown für Ungeimpfte. Allerdings dürfen Bibliotheken weiterhin nur mit einem 2G-Nachweis betreten werden. (Kontrolle durch die Bibliothekar*innen). Click&Collect ist wie bisher ohne 2G möglich. Laut Ankündigungen werden die nächsten Öffnungsschritte voraussichtlich folgendermaßen aussehen:
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Ab 12.2.: Entfall der 2G-Regelung für Museen (analog zum Handel). Es ist davon auszugehen, dass dies auch für Bibliotheken gelten wird.
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Ab 19.2.: 3G- statt 2G-Regelung bei allen Veranstaltungen.
Wir informieren Sie, sobald es gesicherte Informationen dazu gibt.
04.01.2022:
In den Weihnachtsferien gilt für Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren der sogenannte Holiday-Ninja-Pass als 2-G-Zutrittsberechtigung für die Bibliothek. Dieser ist ab dem ersten negativen Antigen- oder PCR-Test gültig.
Sobald die Schule wieder beginnt (10.01.2022) gilt wieder der reguläre Ninja-Pass. Auch an Wochenenden, wenn alle vorgesehenen Testungen eingetragen sind. Kinder unter 12 Jahren brauchen gar keinen Nachweis. Ab 15 Jahren (Ende der Schulpflicht) gelten dieselben Regeln wie für Erwachsene.
Der bundesweite Lockdown für Nichtimmunisierte ist weiterhin aufrecht!