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Jubiläumsablass

Herz auf Fensterscheibe mit Spiegelung
Ge danke

„Es ist kein Zufall, dass einst

die Begriffe „Barmherzigkeit“ und „Ablass“

austauschbar waren [...].“

(Papst Franziskus)

Wie empfängt man einen Jubiläumsablass?

„Es ist kein Zufall, dass einst die Begriffe ‚Barmherzigkeit' und ‚Ablass' austauschbar waren, eben weil dieser die Fülle der Vergebung Gottes ausdrücken soll, die keine Grenzen kennt“, schreibt Papst Franziskus in seiner Bulle Spes non confundit. Beim Jubiläumsablass geht es also um Gottes Wirken in seiner grenzenlosen Barmherzigkeit.

 

Mit dem Heiligen Jahr verbindet sich die Möglichkeit der Gewährung eines Jubiläumsablasses, eines vollkommenen Ablasses. Dieser schließt an das Sakrament der Versöhnung an, in dem die Vergebung von Schuld (Sünde) erfolgt. Doch auch vergebene Sünden können negative Auswirkungen und Folgen – nicht nur auf uns selbst, sondern auch auf andere Menschen – haben und so nachhaltig das Zusammenleben von Menschen belasten. Um die Wiedergutmachung dieser negativen Konsequenzen unseres eigenen Handelns – man spricht hier von „zeitlichen Sündenstrafen“ – geht es schließlich beim Ablass: All die negativen Folgen werden durch Gottes barmherzige Zusage erlassen. Wenn eine Person zum Beispiel unwahr über eine andere spricht, bleibt von dieser Verleumdung letztlich immer etwas zurück – selbst wenn der Person die Schuld vergeben wurde, können die Folgen dieses Fehlers möglicherweise sogar ein Leben lang nachwirken. Als „miteinander verbundene Glieder“ (Eph 4,25) tragen wir Mitverantwortung für das, was auf dieser Welt geschieht, und fühlen uns so auch verantwortlich für die Wiedergutmachung der Folgen unserer Fehler.

 

Voraussetzungen für den Empfang des Jubiläumsablasses sind:

  • Reue und Vorsatz, die als unheilsam erkannte Lebenspraxis zu meiden
  • Empfang des Sakraments der Versöhnung
  • Empfang der Eucharistie
  • Gebet gemäß den Intentionen des Papstes

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Jubiläumsablass von Gläubigen empfangen werden,

  • wenn sie eine Wallfahrt zu einer der heiligen Stätten des Jubiläums (Jubiläumskirche) unternehmen und dort andächtig an der heiligen Messe, bei einer rituellen Messe zur Spendung der Sakramente der christlichen Initiation oder der Krankensalbung, bei der Feier des Wortes Gottes, beim Stundengebet (Lesungen, Laudes, Vesper), beim Kreuzweg, beim marianischen Rosenkranz, beim Akathistos-Hymnus oder bei einer mit Einzelbeichten endenden Bußfeier teilnehmen,
  • wenn sie „einzeln oder als Gruppe andächtig“ eine beliebige heilige Stätte des Jubiläums (Jubiläumskirche) besuchen und dort in „eucharistischer Anbetung und Meditation“, die mit dem Vaterunser, dem Glaubensbekenntnis und der Anrufungen Marias abgeschlossen werden, verweilen,
  • wenn sie an Exerzitien oder Fortbildungen zu den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils und zum Katechismus der Katholischen Kirche teilnehmen,
  • wenn sie durch „leibliche und geistliche Werke der Barmherzigkeit“ konkrete Zeichen der Hoffnung setzen,
  • wenn sie durch Initiativen den „Geist der Buße“ konkret umsetzen (insbesondere durch Verzicht auf „sinnlose Ablenkungen“ und „überflüssigen Konsum“ sowie durch finanzielle Spenden an Arme „durch die Unterstützung von Werken religiösen oder sozialen Charakters“ oder zeitliche Spenden für „freiwillige Tätigkeiten, die für die Gemeinschaft von Interesse sind“) oder
  • wenn im Rahmen eines Pontifikalamts der Päpstliche Segen mit angeschlossenem vollkommenen Ablass erteilt wird.
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Weitere Informationen:

Hinweise zum Empfang eines Jubiläumsablasses (ab S. 79)

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