Rahmenordnungen der Bischofskonferenz
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Mit Wirksamkeit ab 16. April 2022 erlassen die Bischöfe Österreichs folgende Rahmenordnung:
"Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können", wird im Regelwerk eingangs festgehalten. "Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."
Die Rahmenordnung gilt nur für Gottesdienste. Für andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppentreffen, das Pfarrcafe oder die Chorprobe gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp.