Das Tragen einer FFP2-Maske wird in allen geschlossenen Räumen weiterhin empfohlen!
Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen:
COVID-19-Beauftragter und COVID-19-Präventionskonzept nötig:
Ausgenommen davon sind v.a. Begräbnisse, Zusammenkünfte zu erforderlichen beruflichen Zwecken, Treffen der Organe von Parteien/Vereinen u.ä., sowie der private Wohnbereich.
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Präventionskonzept bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen
Das Präventionskonzept muss ausgearbeitet und bei der Veranstaltung (für stichprobenartige Kontrollen) griffbereit sein.
Das Covid-19-Präventinoskonzept muss – basierend auf einer Risikoanalyse - Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos beinhalten. Es dient auch der Einschulung der Mitwirkenden und soll die Überlegungen des Veranstalters / der Veranstalterin insbesondere zu folgenden Themen darlegen:
- spezifische Hygienevorgaben,
- Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
- Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
- Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken,
- Regelungen zur Steuerung der Besucherströme und Regulierung der Anzahl der Personen,
- Regelungen zu Entzerrungsmaßnahmen, wie Absperrungen und Bodenmarkierungen,
- Vorgaben zur Schulung von Mitarbeiter*innen.
Der/Die Covid-19 Beauftragte ist für die Überwachung des Präventionskonzepts verantwortlich und ist die Ansprechperson für Behörden.
Vorlage eines Präventionskonzept. Es müssen nicht alle Punkte erfüllt sein - dient auch als Bewusstmachen, worauf zu achten ist.