Y4/2016
„Teilhabe auf Augenhöhe?"
Lieber Herbert Nussbaumer!
Mit Interesse habe ich Dein Obmannwort in der Ausgabe 3 gelesen und über die Kirche nachgedacht, wie Du angeregt hast. Unsere römischkatholische Glaubenslehre deckt sich inhaltlich nicht immer mit irdischen Mehrheitsentscheidungen unter Katholiken. Sie stimmt oft nicht mit der göttlichen Vorsehung überein, daher, werter Herbert, kann es folgerichtig passieren, dass ein irdischer Mehrheitsbeschluss auf gleicher Augenhöhe nicht zum Tragen kommt.
Wenn man gegebenenfalls den Vorsitzenden des Pfarrgemeinderats (Pfarrer und hauptamtlicher Leiter) Beugepflicht in kirchlichen Angelegenheiten erweist, obwohl sie in der Minderheit sind, muss es nicht falsch sein. Man legt halt die Probleme in Gottes Hand, gestützt durch intensive Gebete aller, welche richtungsweisend sein können. Diese Hilfestellung bevorzugt uns Christen auch gegenüber demokratisch geleiteten Institutionen.
Möge Euch der heilige Geist bei allfälligen Pfarrgemeinderatssitzungen beistehen, wo Du in Deinem so schönen Bundesland als Obmann vorstehst!
Mit herzlichen Grüßen
Anton Hörmann, KMB-Mitglied, Wien 22. Bezirk