Wie groß ist ein Pfarrgemeinderat und wie setzt er sich zusammen?
Der Pfarrgemeinderat setzt sich aus gewählten, amtlichen und optional berufenen Mitgliedern zusammen. Je nach Größe der Pfarre besteht der Pfarrgemeinderat aus bis zu 31 katholischen Frauen und Männern.
- Gewählte Mitglieder:
Sie bilden mindestens die Hälfte des Pfarrgemeinderats.
- Amtliche Mitglieder:
Sie gehören dem Pfarrgemeinderat aufgrund ihres Amtes oder aufgrund einer Delation durch eine Gruppe an. Dazu zählen der Pfarrer, die übrigen Seelsorgerinnen und Seelsorger, die Vertreterinnen oder Vertreter der Religionslehrerinnen und Religionslehrer und der hauptamtlich Bediensteten, der Orden, der Gliederungen der Katholischen Aktion, anderer laienapostolischer Bewegungen und der Obmann bzw. die Obfrau des Fachausschusses Finanzen.
- Berufene Mitglieder:
Personen können aufgrund besonderer Kenntnisse oder Aufgaben in den Pfarrgemeinderat berufen werden.