Wann ist ein kirchliches Begräbnis nicht möglich?

Ausdrücklicher Wunsch
Ein kirchliches Begräbnis ist nur dann nicht möglich, wenn der/die Verstorbene dies ausdrücklich nicht gewünscht hat und dies etwa durch seinen Austritt aus der katholischen Kirche öffentlich kundgetan hat oder sich aus Gründen, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen, für die Feuerbestattung entschieden haben.
Trauerbegleitung
Auch wenn ein kirchliches Begräbnis nicht möglich ist, bleibt die Seelsorge an den trauernden Angehörigen eine wichtige Aufgabe der Kirche. Deshalb wird ihnen selbstverständlich Trauergespräche und andere pastorale Hilfen durch die Gemeinde und ihre Seelsorger angeboten. Das Angebot der Diözese Linz.
Kirchliche Mitwirkung
Es ist im seelsorglichen Gespräch zu klären ob und in welcher Weise eine kirchliche Mitwirkung bei der Bestattung erfolgen kann, wenn die Angehörigen dies wünschen.
Informationen und Ansprechpersonen
Nähere Informationen dazu finden Sie in bei dem/der SeelsorgerIn Ihrer Pfarre oder in den Richtlinien für das Begräbnis von Ausgetretenen der Österreichischen Bischofskonferenz.
Ablauf der Begräbnisfeier:
Wenn die/der Verstorbene wieder in die Kirche aufgenommen werden wollte |
Der Pfarrer selbst bzw. ein von ihm beauftragter Priester, Diakon oder Begräbnisleiter (eine Begräbnisleiterin) leitet die Feier des Begräbnisses bzw. die Verabschiedung und das Gebet mit den Angehörigen. Er soll die Angehörigen in der Hoffnung stärken und sie durch christlichen Trost aufrichten; auch solche, die dem christlichen Gottesdienst oder sogar dem christlichen Glauben fern stehen. |
Wenn die/der Verstorbene das Mitwirken der Kirche bei der Begräbnisfeier nicht ausgeschlossen hat |
Priester, der Diakon oder der Begräbnisleiter (die Begräbnisleiterin) muss ganz besonders auf die konkrete Situation eingehen. Die Begräbnisfeier soll nur in der Aufbahrungshalle (1. Station) und beim Grab (2. Station) stattfinden. Es kann jedoch in einem späteren Gottesdienst (Gemeindemesse) des/der Verstorbenen gedacht werden (hierfür empfiehlt sich das Gedenken in Form einer Fürbitte für den Verstorbenen bzw. die Verstorbene). |
Wenn die/der Verstorbene ausdrücklich kein kirchliches Begräbnis gewünscht hat |
Der Priester, Diakon oder Begräbnisleiter (die Begräbnisleiterin) trägt in solchen Fällen, in denen jemand ein kirchliches Begräbnis ausgeschlossen hat, keine liturgischen Gewänder und geht hinter dem Sarg mit den Angehörigen. Die Beerdigung wird als „konfessionslos“ vermerkt. Wenn der Priester, Diakon oder Begräbnisleiter (die Begräbnisleiterin) die Trauerhalle bzw. den Ort der Aufbahrung betritt, besprengt er/sie als Letzte(r) den Sarg und stellt sich so in die Reihe jener, die des Verstorbenen (der Verstorbenen) gedenken. In der Feier selbst, zum Beispiel am Grab, ist auf die Verwendung von Weihwasser zu verzichten. |
Quellenangabe:
Österreichische Bischofskonferenz (2011): Richtlinien für das Begräbnis von Verstorbenen, die aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten sind.