Monday 5. June 2023

Trauzeugen

Informationen zum Amt des Trauzeugen/der Trauzeugin.

Trauzeugen

Alter

Trauzeugen/Trauzeuginnen können wie bei der zivilen Trauung nur Personen sein, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Sie müssen die Sprache, in der die Trauung stattfindet, verstehen.

 

Anzahl

Es sind zwei Trauzeugen / Trauzeuginnen erforderlich.

 

Kirchenzugehörigkeit

Trauzeugen/Trauzeuginnen müssen nicht Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein. Im Trauungsprotokoll wird ihr Name, Geburtsdatum, Beruf und Wohnadresse eingetragen.

 

Unterschriften 

Die Trauzeugen/Trauzeuginnen bezeugen mit Ihrer Unterschrift, dass das Paar den Ehekonsens kundgetan hat.

Die Unterschriften sind je nach Diözese entweder im Trauungsbuch und/oder auf dem Trauungsprotokoll zu leisten.

Dies kann im Rahmen der Feier der Trauung oder anschließend geschehen.

 

 

Quellenangabe:

Mag. Harant, Franz: Trauzeugen/Trauzeuginnen. URL: http://www.kirchlichheiraten.at/index.php?id=18 [Stand: 06/2014]

Gemeinsam stehen wir vor Gott und in der Welt. Ich nehme dich an als meinen Mann. Ich nehme dich an als meine Frau. 

Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

Kommunikationsbüro
Herrenstraße 19
Postfach 251
4021 Linz
TEL: 0732 / 7610 - 1170
FAX: 0732 / 7610 - 1175

DVR: 0029874(117)

www.dioezese-linz.at
post@dioezese-linz.at
https://www.dioezese-linz.at/
Darstellung: