Dienstag 16. April 2024

Das Eheverständnis der katholischen Kirche

Brautstrauss und Eheringe © Helmut Gebetsberger

Die Ehe im Kirchenrecht und im Katechismus der katholischen Kirche.

 

Wie die römisch-katholische Kirche die Ehe versteht

Das Zweite Vatikanische Konzil betont die Ehe als umfassende personale und partnerschaftliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. (GS 48

Der Ehebund, der durch das Ja-Wort (Konsens) zustande kommt, wird als Lebensprojekt, als lebenslange geistig-leibliche Gemeinschaft verstanden. Tragende Elemente sind die   gegenseitige Hingabe, das für den Anderen Da-Sein, ein Sich-selber-Schenken.

 

Im Katechismus der Katholischen Kirche ist formuliert: 

Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens   begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben. (KKK 1601CIC can. 1055 – § 1)

 

Die Ehe im Kirchenrecht

Die Ehe kommt durch den Konsens der Partner zustande, der zwischen rechtlich dazu   befähigten Personen in rechtmäßiger Weise kundgetan wird; der Konsens kann durch   keine menschliche Macht ersetzt werden. Der Ehekonsens ist der Willensakt, durch den Mann und Frau sich in einem unwiderruflichen Bund gegenseitig schenken und annehmen, um eine Ehe zu gründen. (CIC can. 1057 – §§ 1-2)

 

 

Quellenangabe:

Ehe und Familienseelsorger der Diözese Linz, Mag. Franz Harant (2010): Ich verspreche dir … Info- und Aktionsbroschüre zur Vorbereitung auf das Traugespräch.

 

Gemeinsam stehen wir vor Gott und in der Welt. Ich nehme dich an als meinen Mann. Ich nehme dich an als meine Frau. 

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