Bitte um Beachtung!!
Ab 07. Dezember 2020 sind wieder öffentliche Gottesdienste erlaubt: Es gelten folgende Vorschriften:
• Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen Personen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen!
• Alle Mitfeiernden der Gottesdienste müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen!
• Handdesinfektion beim Betreten und Verlassen der Kirche!
• Chor- und Gemeindegesang müssen unterbleiben!
Zwettl an der Rodl, 05.12.2020 P. Wolfgang Haudum, Pfarrprovisor