Stand 25.01.2021
Alle Informationen zu Kirche und Corona
- Allgemeine Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste
(wirksam ab 25. Jänner 2021)
Update vom 19. Juni 2020 von der Österreichischen Bischofskonferenz
Nachzulesen hier
Informationen zu den Gottesdiensten ab 29. Mai 2020
Es gelten folgende von der österr. Bischofskonferenz festgelegte Regelungen:
o Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1 Meter immer einzuhalten.
o Gemeindegesang ist während der Kommunion nicht möglich.
o Die Worte „Der Leib Christi“ – „Amen“ entfallen an dieser Stelle.
o Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren.
o Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen.
P. Wolfgang Haudum, Pfarrprovisor Pfarrgemeinderat Zwettl an der Rodl
Zwettl an der Rodl, 28. Mai 2020