Wir freuen uns mit Ihnen!
Bitte nehmen Sie rechtzeitig, etwa ein Jahr vor dem gewünschten Trauungstermin mit dem Pfarramts-Sekretariat Kontakt auf:
• Bürozeit: Dienstag von 7:30 – 11:30 Uhr
• Tel.Nr. 07226/2311 – 14
• E-Mail: pfarre.wilhering@dioezese-linz.at
Vereinbaren Sie den gewünschten Termin, geben Sie Namen, Adresse und Tel.Nr. bekannt.
Sie erhalten weitere Informationen und Unterlagen für die kirchlichen Ehevorbereitungskurse.
Spätestens 2 Monate vor dem Hochzeitstermin muss das kirchliche Traungsprotokoll aufgenommen werden, wahlweise im Wohnpfarramt der Braut oder des Bräutigams.
Folgende Dokumente bringen Sie dafür bitte mit:
• Geburtsurkunde von Braut und Bräutigam
• Taufurkunden, nicht älter als ein halbes Jahr – ältere Urkunden können Sie beim Taufpfarramt bestätigen lassen. (Eintragung der Firmung soll vermerkt sein)
Falls Sie bereits Kinder haben, sind auch der Taufschein und die Geburtsurkunde mitzubringen.
• Wenn Sie bereits standesamtlich verheiratet sind, bringen Sie auch die Heiratsurkunde mit.
• Ein Meldezettel ist vorzulegen, falls die Wohnadresse von Braut und Bräutigam im Wohnpfarramt nicht bekannt ist.
• Verwitwete Personen benötigen den kirchlichen Trauungsschein der ersten Ehe sowie die Sterbeurkunde der verstorbenen Ehegattin/des verstorbenen Ehegatten
• Röm.- Kath. Christen haben die Möglichkeit auch mit einer religionsverschiedenen Person nach röm.-kath. Ritus zu heiraten.
• Dazu bedarf es einer Dispens von der Religionsverschiedenheit durch den Ortsbischof. Diesen holt die Wohnsitzpfarre ein.
• Im Zuge der Aufnahme des Trauungsprotokolls ist das Religionsbekenntnis von Braut und Bräutigam urkundlich nachzuweisen.
• Bestätigung über den Besuch des Ehevorbereitungskurses
Danach bestätigen und fixieren Sie den vereinbarten Trauungstermin im Pfarramts-Sekretariat Wilhering und vereinbaren Sie den Ablauf der Trauungsfeier mit Ihrem Trauungspfarrer.
Abschließend bitten wir Sie noch, bei der An- und Abfahrt zur Stiftskirche nicht zu hupen. Gerade an Samstagen finden oft mehrere Hochzeiten hintereinander statt und durch übermäßiges Hupen kommt es zu einer Lärmbelästigung für die Anrainer.