Stand 04.02.2021
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- Allgemeine Rahmenordnungen der österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste
(wirksam ab 7. Februar 2021)
Wir haben in unseren Überlegungen ganz klar im Kopf, dass 2022 die PGR Wahlen stattfinden. Dies wurde bereits bei der Erstellung des Modells und bei der zeitlichen Planung der Umsetzung berücksichtigt.
In jeder künftigen Pfarrgemeinde wird es einen Pfarrgemeinderat geben. Dieser wird 2022 auch gewählt. Und dieser wird sich nicht sehr vom jetzigen Pfarrgemeinderat unterscheiden. Bei der Umsetzung wird trotzdem noch einmal gut auf das bestehende Statut draufgeschaut.
Das vergleichbare Gremium auf der künftigen Pfarrebene ist der „Pfarrliche Pastoralrat“. Er besteht aus Delegierten aus den Pfarrgemeinden.
Für die PGR Wahl 2022 werden wir aus heutiger Sicht daher 5-7 Pionierpfarren mit Pfarregeminden (im neuen Modell) und viele bisherige Pfarren haben. Alle wählen Pfarrgemeinderäte.
Liebe Grüße
Gabriele Eder-Cakl
Ob unsere Pfarre bei den Pionierpfarren dabei sein wird, wissen wir nicht. Wir können aber auf alle Fälle die Vorbereitungen wie etwa die Kandidatensuche wie bisher durchführen.
Hildebrand Harand