still geboren - Sternenkind
Das Entstehen und Heranwachsen eines Kindes im Bauch seiner Mutter wird oft mit dem Begriff „Wunder“ beschrieben. Das Staunen darüber ist riesig und die Freude der Eltern über ein Neugeborenes meist grenzenlos. Die Bilder der Babys in Zeitungen als Geburtsanzeigen oder in den Galerien der Krankenhäuser im Internet rühren unser Herz. Und sie öffnen die Herzen und motivieren zu „herzlichen“ Gratulationen.
Was aber, wenn die Entwicklung nicht so verläuft, wie gewünscht? Wenn etwas schiefgeht in diesem oft so wunderbar ablaufenden Wachsen? Wenn es ein Kampf wird, das Kind nicht zu verlieren, und man in diesem Kampf unterliegt? Oder wenn völlig unerwartet die gute Nachricht der Schwangerschaft von einer Schreckensnachricht bedroht oder sogar weggefegt wird? Diese schlimme Vorstellung wird leider gar nicht so selten zur bitteren Realität. Das Risiko für eine Fehlgeburt sinkt, je länger die Schwangerschaft besteht. Zählt man zu den Fehlgeburten nicht nur die Geburt eines lebensunfähigen Kindes etwa bis zur 25. Schwangerschaftswoche, sondern auch schon den Verlust des Fötus bis zur 12. Schwangerschaftswoche, dann kommt man sogar auf ein Verhältnis von etwa 1:1 zwischen Geburten und Fehlgeburten. Zwischen der 12. und der 25. Schwangerschaftswoche ergibt sich etwa eine Zahl von 1,5 bis 3 Prozent Fehlgeburten. Hier diese nüchternen Zahlen zu schreiben oder von „Fehlgeburten“, „Früh- oder Spätaborten“ oder „Totgeburten“ ist für BetrofKinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht freiwillig ins Personenstandsregister eintragen zu lassen. In den Krankenhäusern gab und gibt es ein Umdenken. Früher wurden stillgeborene Kinder unter 500g einfach “entsorgt” oder in einem Sammelgrab anonym bestattet. Dabei mag durchaus auch die Hilflosigkeit des Krankenhauspersonals vor dieser schwierigen Situation eine Rolle gespielt haben und ihre „gute“ Absicht, der Frau Leid zu ersparen. Erst spät, oft zu spät, haben diese Frauen (und ihre Männer) realisiert, was mit ihnen passiert ist.
Betroffene Eltern erzählen, dass sie es bereuen, nicht zu wissen, wo ihr “Sternenkind” bestattet wurde. Heute ist man sensibler geworden. Betroffene können eine Bestattung durchführen lassen und Ihr Sternenkind im Familiengrab oder einem speziellen Kindergrab beisetzen. Eine persönliche Abschiedszeremonie für ihr Sternenkind ist ja ein wichtiger Schritt in der Trauerarbeit und das neue Grab wird zum Ort der Trauer und der Erinnerungen. Natürlich gibt es auch in Weyer nicht wenige, die selbst direkt betroffen sind. Eine kleine Gruppe von Menschen hat sich jahrelang mit der Thematik auseinandergesetzt und überlegt, wie ein Gedenkort bei uns aussehen kann. Wir freuen uns, dass es ihn nun geben wird, und hoffen, dass es ein Ort des Trostes werden kann. Und wir wünschen uns, dass wir dadurch in unserer Gemeinde aufmerksamer sind für diese Problematik und hilfreicher, wo es Hilfe braucht. Konrad Rumetshofer fene manchmal schon sehr verletzend. Es geht viel zu nüchtern am unermesslichen persönlichen Schmerz vorbei. Für diese Eltern ist eine Welt zusammengebrochen, die sich gerade zu entfalten begonnen hat mit Momenten des Glücks, Kinderlachen, Hoffnung und Vertrauen…
Immer mehr spricht man heute anstelle der medizinischen Benennungen von „stillgeborenen“ Kindern, um zu betonen, dass auch sie freudig erwartete Kinder sind. Oder man nennt sie „Sternenkinder“ und deutet damit die über den Tod hinaus bestehend bleibende Beziehung an. An vielen Orten regt sich heute Widerstand gegen die lange übliche Praxis des Verschweigens gerade dieser toten Kinder und der damit verbundenen Trauer. Es entstehen Initiativen, oft getragen von selbst Betroffenen, die aufmerksam machen und Zeichen in Form von Gedenkorten für Sternenkinder setzen. Damit gehen sie auf das Empfinden von betroffenen Eltern ein und regen ein Umdenken an. Erst im Oktober 2014 hat der Nationalrat einstimmig einer Petition zugestimmt, auch frühverstorbene Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht freiwillig ins Personenstandsregister eintragen zu lassen. In den Krankenhäusern gab und gibt es ein Umdenken. Früher wurden stillgeborene Kinder unter 500g einfach “entsorgt” oder in einem Sammelgrab anonym bestattet. Dabei mag durchaus auch die Hilflosigkeit des Krankenhauspersonals vor dieser schwierigen Situation eine Rolle gespielt haben und ihre „gute“ Absicht, der Frau Leid zu ersparen. Erst spät, oft zu spät, haben diese Frauen (und ihre Männer) realisiert, was mit ihnen passiert ist. Betroffene Eltern erzählen, dass sie es bereuen, nicht zu wissen, wo ihr “Sternenkind” bestattet wurde. Heute ist man sensibler geworden. Betroffene können eine Bestattung durchführen lassen und Ihr Sternenkind im Familiengrab oder einem speziellen Kindergrab beisetzen. Eine persönliche Abschiedszeremonie für ihr Sternenkind ist ja ein wichtiger Schritt in der Trauerarbeit und das neue Grab wird zum Ort der Trauer und der Erinnerungen. Natürlich gibt es auch in Weyer nicht wenige, die selbst direkt betroffen sind. Eine kleine Gruppe von Menschen hat sich jahrelang mit der Thematik auseinandergesetzt und überlegt, wie ein Gedenkort bei uns aussehen kann. Wir freuen uns, dass es ihn nun geben wird, und hoffen, dass es ein Ort des Trostes werden kann. Und wir wünschen uns, dass wir dadurch in unserer Gemeinde aufmerksamer sind für diese Problematik und hilfreicher, wo es Hilfe braucht.
Konrad Rumetshofer